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Geschäftsverteilung


Wesentliches Prinzip unseres rechtsstaatlichen Systems ist der Grundsatz des gesetzlichen Richters, der in Art. 101 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz geregelt ist. Dies bedeutet, dass im Voraus festgelegt wird, nach welchen allgemeinen Merkmalen welcher Richter für ein Gerichtsverfahren zuständig ist. Durch diese Festlegung soll die richterliche Zuständigkeit weitgehend einer unsachlichen Beeinflussung entzogen werden.


Die Verteilung der Rechtsprechungsaufgaben unter den Kammern des Landgerichts erfolgt durch den Geschäftsverteilungsplan. In diesem wird am Ende eines Jahres für das jeweils nächste Jahr durch das Präsidium des Landgerichts (bestehend aus gewählten Mitgliedern des Landgerichts) aufgestellt. Änderungen der Geschäftsverteilung sind während des laufenden Geschäftsjahres nur aus besonderen Anlässen möglich. Ein solcher Anlass wäre beispielsweise der Wechsel eines Richters an ein anderes Gericht.


Nachfolgend finden Sie die aktuelle richterliche Geschäftsverteilung des Landgerichts Stade im Volltext sowie zum Download als pdf-Datei.

Hinweis: Es handelt sich bei der fortgeschriebenen Fassung um eine von der Verwaltung des Landgerichts erstellte Arbeitshilfe. Trotz sorgfältiger Erstellung sind Fehler nicht auszuschließen. Für die Verteilung der richterlichen Dienstgeschäfte sind in Zweifelsfällen allein maßgeblich die jeweiligen Änderungsbeschlüsse des Präsidiums des Landgerichts Stade.


Aktueller Geschäftsverteilungsplan des Landgerichts Stade

Geschäftsverteilungsplan des Landgerichts Stade - nicht fortgeschrieben (pdf-Datei, 1,04 MB - nicht barrierefrei)


Übersicht über die Serviceeinheiten der Strafkammern

Übersicht über die Serviceeinheiten der Zivilkammer


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