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Opferhilfe

Im Umgang mit Gerichten und sonstigen Behörden fühlen sich Opfer von Straftaten und deren Angehörige bei Problemen und Konflikten, die aus der Straftat resultieren, häufig unverstanden und allein gelassen. Im Strafverfahren steht zumeist die Zeugenrolle des Opfers im Mittelpunkt. Opferbedürfnisse gehen jedoch weit über das Strafverfahren und sozialrechtliche Ansprüche hin-aus. Sie umfassen neben der Sicherheit vor weiteren Straftaten auch die Bewältigung des aus der Straftat resultierenden Traumas, den Beistand bei der Wiederherstellung der Würde des Opfers und bei dem Ausgleich des erlittenen Schadens und schließlich die Anerkennung, dass nur das Opfer entscheiden kann, welche Unterstützung es braucht.

Bisher konnten Opfer von Straftaten Hilfe vor allem vom WEISSEN RING e.V., der einzigen bundesweit tätigen, privaten Opferhilfsorganisation erwarten. Niedersachsen geht seit Ende des Jahres 2001 einen neuen Weg zum umfassenderen und besseren Schutz der Opfer.

Regionale Opferhilfebüros organisieren nunmehr mit hauptamtlichen Fachkräften die notwendige respektvolle Unterstützung und Hilfe von Opfern in enger Zusammenarbeit mit anderen freien Trägern der Opferhilfe sowie mit Hilfe von Polizei, Sozialbehörden, Jugendämtern, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten. Zentraler Partner ist dabei der WEISSE RING e.V..

Die Opferhilfebüros sind der Stiftung Opferhilfe Niedersachsen angegliedert, die der Niedersächsische Justizminister im September 2001 gegründet hat.

Ziel der Stiftung ist es, Opfern von Straftaten außerhalb der gesetzlichen Leistungen und über die Hilfe anderer Opferhilfeeinrichtungen hinaus materielle Hilfe zu gewähren und die Opferhilfe als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu fördern.

Die Opferhilfebüros bieten für Opfer konkret folgende Hilfeleistungen: Psychosoziale Betreuung und Beratung, Vermittlung zu weitergehenden Hilfs- und Beratungsangeboten, Begleitung zu Gerichts-, Behörden-, Anwalts-, und Arztterminen, Unterstützung von Anträgen. Außerdem erhalten Opfer Informationen über finanzielle Hilfen und Ansprüche.

Opfer können bei den Opferhilfebüros aber auch finanzielle Hilfen aus den Mitteln der Stiftung Opferhilfe Niedersachsen beantragen, insbesondere für den Ausgleich materieller und immaterieller Schäden, für Betreuungsmaßnahmen oder Maßnahmen zur psychischen Stabilisierung, für die Finanzierung von Traumatherapien und für die Zahlung von Schutzeinrichtungen.

Durch die Stiftung Opferhilfe Niedersachsen können außerdem Träger von freien Opferhilfeeinrichtungen finanziell unterstützt werden und Projekte gefördert werden, die der Opferhilfe dienen.

Die Mitarbeiter des Opferhilfebüros im Landgerichtsbezirk Stade erreichen Sie wie folgt:

Stiftung Opferhilfe Stade
Wilhadikirchhof 3
21682 Stade

Ihre Ansprechpartner sind:

Frau Skaza
Telefon: 04141/4030430
Fax.: 04141/4030432
E-Mail: Anne.Skaza@justiz.niedersachsen.de

Frau de With
Telefon: 04141/4030431
Fax: 04141/4030432
E-Mail: Denise.deWith@justiz.niedersachsen.de


Weitere Informationen zur Stiftung Opferhilfe Niedersachsen

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