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Apostillen und Legalisationen

Im Ausland werden öffentliche deutsche Urkunden oft nur dann anerkannt, wenn sie für die Verwendung im Ausland beglaubigt sind. Diese Beglaubigung erfolgt als Apostille oder Legalisation.

Die Apostille oder Legalisation bestätigt die Echtheit einer Unterschrift, die Amtseigenschaft, in welcher der/die Unterzeichner/-in gehandelt hat, und ggf. die Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem die Urkunde versehen ist.

Sofern Sie nicht wissen, ob Sie eine Apostille oder eine Legalisation benötigen, informieren Sie sich bitte vorab auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes in Berlin.

Die Erteilung einer Apostille/Legalisation durch das Landgericht Stade wird nur mit vollständig ausgefülltem Antrag bearbeitet.


Antrag:

Antragsformular für Apostille und Legalisation (pdf-Datei, 0,12 MB - nicht barrierefrei)

Der Antrag ist auf dem Postweg zu übersenden an das

Landgericht Stade
- Die Präsidentin -
Wilhadikirchhof 1
21682 Stade

Dem Antrag muss beigefügt werden:

  • das Original der zu beglaubigenden Urkunde / des zu beglaubigenden Dokuments

  • die Angabe, in welchem Land die Urkunde / das Dokument verwendet werden soll


Bearbeitung und Ansprechpartner:

Eine Bearbeitung erfolgt in der Regel innerhalb von 2 Tagen.

Es ist möglich, von Montag - Freitag in der Zeit von 09:00 - 12:00 Uhr persönlich den Antrag vor Ort im Landgericht Stade zu stellen. Am Servicepoint des Landgerichts Stade wird hierzu ein entsprechendes Antragsformular übergeben. In jedem Fall ist die Urkunde vorzulegen.

Die für Apostillen und Legalisation zuständige Abteilung erreichen Sie montags bis freitags in der Zeit von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr telefonisch unter
04141/107-519 oder 04141/107-378.


Kosten:

Für die Erteilung einer Apostille oder Legalisation entsteht eine Festgebühr von 25,00 € je notarielle Urkunde bzw. 15,00 € für gerichtliche Urkunden.

Zu den Öffnungszeiten der Zahlstelle des Amtsgerichts Stade (Montag - Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr) ist eine Barzahlung der Gebühren möglich. Kartenzahlung ist leider nicht möglich.

Der Betrag kann auch durch elektronische Gerichtskostenmarke entrichtet werden.
Die elektronische Gerichtskostenmarke kann erworben werden über Justizportal des Bundes und der Länder: Elektronische Kostenmarke.

Die elektronische Gerichtskostenmarke ist dem Antrag beizufügen.


Zuständigkeiten:

Das Landgericht Stade ist für folgende Urkunden zuständig:

  • Notarielle Urkunden (z.B. Vollmachten, Verträge)
  • Gerichtsurkunden des Landgerichts Stade bzw. der Amtsgerichte Bremervörde, Buxtehude, Cuxhaven, Geestland, Otterndorf, Stade, Tostedt und Zeven (z.B. Erbschein, Scheidungsbeschluss, Handelsregisterauszug) sowie der in Stade ansässigen Fachgerichte und der Staatsanwaltschaft

Privatrechtliche Unterlagen sind vorher durch einen Notar beglaubigen zu lassen.


Betreffend

  • Standesamtsurkunden (Heirats-, Geburts- und Sterbeurkunden)
  • Melde-, Aufenthalts- und Ledigkeitsbescheinigungen
  • Zertifikate des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Oldenburg
  • Export-Zertifikate des Nds. Landesamtes für Verbraucherschutz Oldenburg
  • Ansässigkeitsbescheinigungen der Finanzämter
  • Hochschulabschlüsse
  • Schulzeugnisse
  • Übersetzungen von den oben genannten Urkunden, die von durch das Landgericht Hannover beeidigten Übersetzer*innen durchgeführt wurden

wenden Sie sich bitte an die zuständige Polizeidirektion Lüneburg, Oldenburg oder Osnabrück.


Zuständigkeit des Bundesamtes für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA), Referat Apostillen und Forderungsmanagement, Kirchhofstraße 1-2, 14776 Brandenburg an der Havel Deutschland:

  • Urkunden von Bundesbehörden (z.B. Führungszeugnisse)


Hinweise für Übersetzungen:

Für Übersetzungen ist das Landgericht Hannover zuständig, sofern die Übersetzung von einem beim Landgericht Hannover ermächtigten/zugelassenen Übersetzer erstellt wurde.

Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf der Internetseite des Landgerichts Hannover.


Sie erreichen uns per E-Mail:

lgstd-Poststelle@justiz.niedersachsen.de

Sollten Sie uns eine E-Mail mit Ihrer Frage schreiben, geben Sie bitte eine Telefonnummer an unter der wir Sie erreichen können, falls seitens des Landgerichts Stade noch Rückfragen bestehen.






Antragsformular für Apostillen und Legalisationen (Überbeglaubigungen)

  Antragsformular für Apostille und Legalisation
(PDF, 0,12 MB)

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