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Kontaktdaten


Hausanschrift:
Landgericht Stade
Wilhadikirchhof 1, 21682 Stade

Postanschrift:
Landgericht Stade
Postfach 16 22, 21656 Stade

Telefon:
04141 107-1 (Vermittlung)

Fax:
04141 107-213


E-Mail:
lgstd-Poststelle@justiz.niedersachsen.de

Über diese E-Mail-Adresse können Dokumente in Rechtssachen nicht wirksam übermittelt werden.

Elektronischer Rechtsverkehr:
Das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach des Landgerichts Stade ist unter der Adresse
govello-1257174523447-000185567 zu erreichen.

Der von der Niedersächsischen Justiz genutzte De-Mail-Diensteanbieter 1&1 stellt seinen Dienst zum 30.11.2024 ein. Ab dem 01.12.2024 sind die Gerichte und Staatsanwaltschaften deshalb nicht mehr über De-Mail im elektronischen Rechtsverkehr erreichbar.

Eine elektronische Erreichbarkeit unseres Gerichts ist weiterhin über alternative sicheren Übermittlungswege wie z.B. das eBO oder das Mein Justizpostfach (MJP) gegeben.


Wichtige Hinweise zur elektronischen Kommunikation mit dem Gericht

Im Zuge der Digitalisierung der Justiz wird die elektronische Aktenführung an allen niedersächsischen Gerichten eingeführt. Die über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) eingehenden Schreiben und Schriftsätze werden direkt an das aktenführende elektronische System weitergeleitet. Wenn die Eingänge ein korrekt bezeichnetes Aktenzeichen enthalten, erfolgt zudem eine direkte Zuordnung zum jeweiligen Verfahren. Der Eingang wird dem/der zuständige(n) Sachbearbeiter(in) vorgelegt und kann ohne Zeitverlust inhaltlich bearbeitet werden.

Die automatisierte Zuordnung setzt voraus, dass das gerichtliche Aktenzeichen von dem Absender/der Absenderin korrekt, vollständig, aber ohne überflüssige Zusätze angegeben wird. Dies gilt sowohl für die Eingabe des Aktenzeichens in ein elektronisches Versandsystem (etwa eBO, MJP oder BeBPo), als auch bei manueller Benennung eines PDF oder postalisch in Papierform eingehenden und im Gericht rechtssicher einzuscannenden Schreiben.

Bitte achten Sie daher stets auf die korrekte Bezeichnung des Aktenzeichens und vermeiden Sie überflüssige Leerzeichen, Ergänzungen wie „NZS“ oder Klammerzusätze. Andernfalls entsteht Mehraufwand durch eine manuelle Postverteilung, mit der eine verzögerte inhaltliche Bearbeitung einhergehen kann.

Für Rückfragen zur korrekten Bezeichnung und Schreibweise des Aktenzeichens etwa in Zweifelsfällen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.


Kontaktformular (nicht für Rechtssachen):

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