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Verurteilung gegen 8-köpfige Gruppe von Drogenhändlern aus Kutenholz rechtskräftig

Bundesgerichtshof bestätigt Entscheidung der 1. Strafkammer des Landgerichts Stade in einem Großverfahren

Stade – Eine Gruppe von sieben Männern und einer Frau im Alter zwischen 24 und 76 Jahren aus dem Raum Kutenholz sind u.a. wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vom Landgericht Stade rechtskräftig zu Haft- und Bewährungsstrafen verurteilt worden. Gegen den 37-jährigen Bandenchef als Haupttäter wurde dabei eine Haftstrafe von 7 Jahren und 6 Monaten verhängt. Das Großverfahren wurde im vergangenen Jahr vor der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Stade geführt (Az. 101 KLs 131 Js 26669/23 (1/24)). Der Bundesgerichtshof hat das Urteil jetzt bestätigt und dagegen gerichtete Revisionen der Angeklagten als offensichtlich unbegründet verworfen.

Die Gruppierung verkaufte arbeitsteilig und mit hohem Professionalisierungsgrad über Jahre hinweg auf Musikfestivals in ganz Deutschland Drogen, insbesondere Kokain, Amphetamine und Ecstasy, an überwiegend jüngere Besucher. Der Handel umfasste einen mehrstelligen Kilobereich der betreffenden Rauschgifte und erzielte Umsätze in sechsstelliger Höhe. Die Gruppe organisierte ihre Einsätze von Kutenholz aus. Auf den Festivals bildeten sie aus ihren Wohnwägen und Vorzelten eine Wagenburg und boten die Drogen auf aufgebauten Ladentischen wie in einem Supermarkt feil. Ferner strömten die verurteilten Täter auch als fliegende Händler auf das Festivalgelände und verkauften aus Bauch- und Schulterholstertaschen heraus, wobei sie sich als vermeintlich reguläre Besucher ausgaben. Die Tatentdeckung gelang durch den Einsatz nicht offen ermittelnder Polizeibeamter.

Der Bandenchef wurde daneben in einem weiteren Verfahren vor der 1. Großen Strafkammer in diesem Jahr rechtskräftig als Einzeltäter wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zu einer Haftstrafe von 5 Jahren und 6 Monaten verurteilt (Az. 101 KLs 131 Js 18075/21 (2/24)). Verfahrensgegenstand war dabei insbesondere der An- und Verkauf von größeren Kokain-Blöcken auf Großhandelsebene über den Krypto-Kommunikationsdienst Encrochat. Auch dieses Urteil ist vom Bundesgerichtshof jetzt bestätigt worden. Aus beiden Verurteilungen wird in Bezug auf den verurteilten Bandenchef noch eine Gesamtstrafe zu bilden sein.


Kontakt:

Richterin am Landgericht
Petra Linzer
E-Mail: lgstd-pressestelle@justiz.niedersachsen.de
Telefonnummer: 04141 107 271

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