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Verhandlungen in Strafsachen in der Zeit vom 27.03. bis 31.03.2023


Montag, 27.03.2023

14:00 Uhr

Die 1. Große Strafkammer setzt die Hauptverhandlung in einem Sicherungsverfahren gegen einen 42 Jahre alten Mann fort.


10:00 Uhr

Die 8. Kleine Strafkammer verhandelt eine Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Buxtehude, durch das ein 64 Jahre alter Mann wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten verurteilt worden ist.



Dienstag, 28.03.2023

09:30 Uhr

Vor der 1. Großen Strafkammer beginnt die Hauptverhandlung gegen einen 36 Jahre alten Mann wegen des Vorwurfs des gewerbsmäßigen unerlaubten Besitzes und Handeltreibens mit Betäubungsmitteln, davon in einem Fall mit Waffen. Angeklagt sind insgesamt 9 Straftaten. Die Taten sollen in der Zeit zwischen Dezember 2020 bis April 2021 in Stade begangen worden sein.

Die Kammer hat zunächst 5 Hauptverhandlungstermine anberaumt, 28.03., 30.03., 03.04.2023, jeweils um 09:30 Uhr, 11.04. und 12.04.2023 jeweils um 13:30 Uhr.


09:30 Uhr

Die 9. Kleine Strafkammer verhandelt eine Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Zeven, durch das ein 32 Jahre alter Mann wegen Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe verurteilt worden ist.



Mittwoch, 29.03.2023

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Donnerstag, 30.03.2023

09:30 Uhr

Die 9. Kleine Strafkammer verhandelt eine Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Otterndorf, durch das ein 72-jähriger Mann wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt worden ist.



Freitag, 31.03.2023

09:30 Uhr

Die 9. Kleine Strafkammer setzt die Berufungshauptverhandlung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Stade, durch das ein Mann wegen Nachstellung zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahre verurteilt worden ist, fort.


09:30 Uhr

Die 1. Große Strafkammer - als Jugendstrafkammer - setzt die Hauptverhandlung gegen zwei Angeklagte im Alter von 29 und 20 Jahren wegen des Vorwurfs des Totschlags fort.




Alle Angaben sind ohne Gewähr! Etwaige Terminänderungen, Terminsaufhebungen oder Saalverlegungen sowie die Anordnung weiterer Termine bleiben vorbehalten.


Das Landgericht Stade weist darauf hin, dass in den Räumlichkeiten des Landgerichts grundsätzlich ein Fotografier- und Filmverbot besteht. Ausnahmen werden grundsätzlich nur in der Form gestattet, dass Bilder und Filmaufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte (in anonymisierter Form; gepixelt o.ä.) veröffentlicht werden dürfen. Das Landgericht Stade bittet, auch Bilder und Filmaufnahmen der anwesenden Wachtmeister zu anonymisieren.

Kontakt:
Richterin am Landgericht
Petra Linzer
E-Mail: lgstd-pressestelle@justiz.niedersachsen.de
Telefonnummer: 04141 107 271

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