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Verhandlungen in Strafsachen in der Zeit vom 23.05. - 29.05.2022


Montag, 23.05.2022

5.Gr. 9:15

Die 5. Große Strafkammer setzt die Hauptverhandlung gegen zwei Männer und eine Frau u.a. wegen des Vorwurfs des Inverkehrbringens von sich beschafftem Falschgeld und Geldwäsche fort. Die Hauptverhandlung hat am seit 07.03.22 begonnen.


1.Gr. 9:30

Die 1. Große Strafkammer setzt die am 04.05.22 begonnene Hauptverhandlung gegen zwei Männer im Alter von 66 und 49 Jahren u.a. wegen des Vorwurfs des Wohnungseinbruchsdiebstahls fort.



Dienstag, 24.05.2022

09:15 Uhr

Vor der 2. Großen Strafkammer beginnt die Hauptverhandlung gegen einen 22 Jahre alten Mann wegen des Vorwurfs des Diebstahls im besonders schweren Fall, des schweren räuberischen Diebstahls und der vorsätzlichen Körperverletzung.

Er soll im Juni 2021 in ein Vereinsheim in Hollenstedt eingedrungen sein und dort Bargeld und einen Laptop an sich genommen haben. Im Oktober 2021 soll er in einem Supermarkt in Jesteburg das an einem Rasierer angebrachte Sicherungsetikett entfernt, den Rasierer in seinen Rucksack gesteckt und den Kassenbereich ohne zu bezahlen passiert haben. Außerdem soll er einen Mann, der ihm gemeinsam mit einem weiteren Mann gefolgt sein soll, geschlagen haben.

Die Kammer hat zunächst 2 Verhandlungstage anberaumt, 25.05. und 31.05.22, jeweils um 09:15 Uhr.


09:30 Uhr

Die 9. Kleine Strafkammer verhandelt eine Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Buxtehude, durch das ein 38 Jahre alter Mann wegen Betruges in 19 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten verurteilt worden ist.



Mittwoch, 25.05.2022

10:00 Uhr

Die 9. Kleine Strafkammer setzt die Berufungshauptverhandlung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Zeven, durch das zwei Männer wegen falscher uneidlicher Aussagen zu Freiheitsstrafen (deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden ist), verurteilt worden sind.



Alle Angaben sind ohne Gewähr! Etwaige Terminänderungen, Terminsaufhebungen oder Saalverlegungen sowie die Anordnung weiterer Termine bleiben vorbehalten.


Das Landgericht Stade weist darauf hin, dass in den Räumlichkeiten des Landgerichts grundsätzlich ein Fotografier- und Filmverbot besteht. Ausnahmen werden grundsätzlich nur in der Form gestattet, dass Bilder und Filmaufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte (in anonymisierter Form; gepixelt o.ä.) veröffentlicht werden dürfen. Das Landgericht Stade bittet, auch Bilder und Filmaufnahmen der anwesenden Wachtmeister zu anonymisieren.

Kontakt:
Richterin am Landgericht
Petra Linzer
E-Mail: lgstd-pressestelle@justiz.niedersachsen.de
Telefonnummer: 04141 107 271

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