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Verhandlungen in Strafsachen in der Zeit vom 22.04. bis 28.04.2024



Montag, 22.04.2024

09:30 Uhr

Die 1. Große Strafkammer setzt die Hauptverhandlung gegen 8 Angeklagte im Alter zwischen 22 und 75 Jahren u.a. wegen des Vorwurfs des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Tatort u.a. Kutenholz), fort.


09:15 Uhr

Die 11. Kleine Strafkammer verhandelt eine Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Bremervörde, durch das ein 39 Jahre alter Mann u.a. wegen Unterschlagung zu einer Freiheitsstrafe von 7 Monaten (auf Bewährung) verurteilt worden ist.


09:15 Uhr

Vor der 2. Großen Strafkammer beginnt die Hauptverhandlung gegen einen 28 Jahren Mann wegen des Vorwurfs des versuchten besonders schweren Raubes, Bedrohung, vorsätzlicher Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Der Angeklagte soll im Januar 2023 in Cuxhaven an einer Haustür geklingelt und dabei vorgeben haben ein Paketbote zu sein. Nach Öffnung der Tür, soll er der Bewohnerin in die Küche gefolgt sein und sie dort unter Vorhalt eines Messers zur Herausgabe von Geld aufgefordert haben. Der Bewohnerin soll es gelungen sein zu flüchten.

Im Juli 2023 soll er in Hemmoor während einer gemeinsamen Autofahrt mit der Fahrerin des Fahrzeuges in Streit geraten sein, sie zum Anhalten gebracht, sie geschlagen, gewürgt, an ihren Haaren gerissen haben und ihr u.a. damit gedroht haben sie zu töten falls die Polizei komme. Hinzukommenden Personen, die versucht haben sollen ihn zu beruhigen, soll er damit gedroht haben sie mit einem Messer abzustechen. Als das Fahrzeug kurze Zeit später von einer Funkstreifenwagenbesetzung angehalten worden sein soll, soll sich der Angeklagte gegen das Anlegen von Handschellen gewehrt und zudem die Polizeibeamten mit Schimpfwörtern beleidigt haben.

Einen Tag später soll er diese Geschädigte angerufen und ihr u.a. angedroht haben, dass er sich zu ihr fahren lassen und sie umbringen werde.

Die Kammer hat zunächst drei Hauptverhandlungstage anberaumt, 22.04., 30.04. und 17.05.2024, jeweils um 09:15 Uhr.


09:30 Uhr

Die 8. Kleine Strafkammer verhandelt eine Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Stade, durch das ein 36 Jahre alter Mann wegen Betruges zu einer Geldstrafe verurteilt worden ist.



Dienstag, 23.04.2024

09:30 Uhr

Die 9. Kleine Strafkammer verhandelt eine Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Zeven, durch das ein 60- jähriger Mann wegen quälerischer Tiermisshandlung zu einer Geldstrafe verurteilt worden ist. Die Kammer hat zunächst 2 Hauptverhandlungstage anberaumt, 23.04. und 06.05.2024, jeweils um 09:30 Uhr.


11.00 Uhr

Die 2. Große Strafkammer setzt die Hauptverhandlung in einem Sicherungsverfahren gegen einen 25 Jahre alten Mann, dem u.a. Brandstiftung (Tatort: Zeven) vorgeworfen wird, fort.



Mittwoch, 24.04.2024

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Donnerstag, 25.04.2024

09:15 Uhr

Die 5. Große Strafkammer-als Wirtschaftsstrafkammer- setzt die Hauptverhandlung gegen einen 56 Jahre alten Mann wegen des Vorwurfs des besonders schweren Betruges in 143 Fällen (Tatort: u.a. Sandbostel) fort.



Freitag, 26.04.2024

09:15 Uhr

Vor der 3. Großen Strafkammer beginnt die Hauptverhandlung in einem Sicherungsverfahren gegen eine 35 Jahre alte Frau. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr drei Fälle der Bedrohung, davon in einem Fall in Tateinheit mit Beleidigung und versuchter Brandstiftung vor. Sie soll im November 2022 zunächst einen Mann mit einem Messer bedroht haben. Anschließend soll sie an einer Wohnungstür geklingelt, den Bewohner nach Öffnen der Tür ebenfalls mit einem Messer bedroht und ihn zusätzlich beleidigt haben. Im Dezember 2022 soll sie während eines Krankenhausaufenthaltes in Geestland einer Krankenschwester ins Gesicht gespuckt, sie bedroht und beleidigt haben. Zudem soll sie am 22.12.22 in der Absicht das Gebäude in Brand zu setzen, Feuer in ihrer Wohnung in Geestland, gelegt haben.

Während der Taten soll sich die Beschuldigte im Zustand der Schuldunfähigkeit befunden haben, weshalb die Kammer u.a. prüfen wird, ob die Gefahr besteht, dass die Beschuldigte weitere schwere Straftaten begehen wird und deshalb in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen ist.

Die Kammer hat zunächst vier Hauptverhandlungstage anberaumt, 26.04., 07.05., 15.05. und 23.05.2024, jeweils um 09:15 Uhr.

§ 63
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

Hat jemand eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit (§ 20) oder der verminderten Schuldfähigkeit (§ 21) begangen, so ordnet das Gericht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, wenn die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat ergibt, dass von ihm infolge seines Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich erheblich geschädigt oder erheblich gefährdet werden oder schwerer wirtschaftlicher Schaden angerichtet wird, zu erwarten sind und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist. Handelt es sich bei der begangenen rechtswidrigen Tat nicht um eine im Sinne von Satz 1 erhebliche Tat, so trifft das Gericht eine solche Anordnung nur, wenn besondere Umstände die Erwartung rechtfertigen, dass der Täter infolge seines Zustandes derartige erhebliche rechtswidrige Taten begehen wird.




Hinweis:
In den jeweiligen Hauptverhandlung wird geklärt werden, ob die mit einer Anklageschrift erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für alle Angeklagten die Unschuldsvermutung.


Alle Angaben sind ohne Gewähr! Etwaige Terminänderungen, Terminsaufhebungen oder Saalverlegungen sowie die Anordnung weiterer Termine bleiben vorbehalten.


Das Landgericht Stade weist darauf hin, dass in den Räumlichkeiten des Landgerichts grundsätzlich ein Fotografier- und Filmverbot besteht. Ausnahmen werden grundsätzlich nur in der Form gestattet, dass Bilder und Filmaufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte (in anonymisierter Form; gepixelt o.ä.) veröffentlicht werden dürfen. Das Landgericht Stade bittet, auch Bilder und Filmaufnahmen der anwesenden Wachtmeister zu anonymisieren.

Kontakt:
Richterin am Landgericht
Petra Linzer
E-Mail: lgstd-pressestelle@justiz.niedersachsen.de
Telefonnummer: 04141 107 271


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