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Verhandlungen in Strafsachen in der Zeit vom 16.03. - 20.03.2020



16. März 2020

09:30 Uhr
Die 1. Große Strafkammer – Jugendkammer – setzt die Hauptverhandlung gegen eine weibliche und drei männliche Angeklagte im Alter von 18, 19, 21 und 17 Jahren wegen Raub im besonders schweren Fall, eine gefährliche Körperverletzung sowie eine Nötigung fort.

09:15 Uhr
Die 2. Große Strafkammer, als Jugendstrafkammer, setzt die Hauptverhandlung wegen räuberischer Erpressung und versuchter räuberischer Erpressung gegen eine 16 Jahre alte Angeklagte fort.

HINWEIS: ES MUSS MIT DEM AUSSCHLUSS DER ÖFFENTLICJKEIT GERECHNET WERDEN.

09:15 Uhr
Die 3. Große Strafkammer, als Jugendkammer, verhandelt eine Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Buxtehude, durch das ein 20 Jahre alter Mann wegen unbefugten Gebrauchs eines Fahrzeugs und vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis unter Einbeziehung eines anderen gegen ihn erlassenen Urteils zu einer Jugendstrafe von 1 Jahr und 5 Monaten verurteilt worden ist.


17. März 2020

13:30 Uhr
Die 9. Kleine Strafkammer verhandelt eine Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Cuxhaven, durch das ein 39 Jahre alter Mann wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Haftpflichtversicherung zu einer Geldstrafe verurteilt worden ist.

09:30 Uhr
Die 9. Kleine Strafkammer verhandelt eine Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Geestland, durch das ein 41 Jahre alter Mann wegen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten verurteilt worden ist.

09:30 Uhr
Die 1. Große Strafkammer – Jugendkammer – setzt die Hauptverhandlung gegen eine weibliche Person und drei männliche Personen im Alter von 18, 19, 21 und 17 Jahren wegen Raub im besonders schweren Fall, eine gefährliche Körperverletzung sowie eine Nötigung fort.


18. März 2020

09:30 Uhr
Die 3. Kleine Strafkammer, verhandelt eine Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Buxtehude, durch das eine 45 Jahre alte Frau und ein 49 Jahre alter Mann wegen vorsätzlicher, bzw. fahrlässiger Baugefährdung und Verstoßes gegen das Chemikaliengesetz zu Geldstrafen verurteilt worden sind. Außerdem wurde gegen sie eine Geldbuße verhängt. Das Amtsgericht hat es als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte ohne über entsprechende Sachkundenachweise im Umgang mit Asbest zu verfügen und ohne Anlegung von Schutzkleidung und Atemmaske als Vorarbeiter gemeinsam mit zwei anderen Arbeitern Abbrucharbeiten an einem Bürogebäude in Buxtehude vorgenommen hat. Dabei soll er Abbruchanweisungen und eingeholte Gutachten zur Asbestbelastung nicht beachtet haben. Durch die Arbeiten sollen Asbestfasern freigesetzt und dadurch Personen gefährdet worden sein. Der angeklagten Frau wird vorgeworfen in Kenntnis eines Gutachtens, das die Asbestkontaminierung bestätigt, die Abbrucharbeiten angeordnet und dabei in Kauf genommen zu haben, dass die Arbeiten unter Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik und des Chemikaliengesetzes durchgeführt werden.

10:00 Uhr
Die 9. Kleine Strafkammer verhandelt eine Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Zeven wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs. Das Amtsgericht hat einen 55 Jahre alten Mann zu einer Geldstrafe verurteilt und ihm die Fahrerlaubnis entzogen, weil es als erwiesen angesehen hat, dass der Angeklagte alkoholisiert mit einem PKW auf öffentlichen Straßen gefahren und ein anderes Fahrzeug angefahren hat.

09:15 Uhr
Die 2. Große Strafkammer, als Jugendkammer, verhandelt eine Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Stade, durch das ein 21 Jahre alter Mann u.a. wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, vorsätzlichen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz, Urkundenfälschung, versuchtem Betrug und Diebstahl zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten verurteilt worden ist. Außerdem wurde die Verwaltungsbehörde angewiesen ihm vor Ablauf von 2 Jahre keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.


19. März 2020

09:30 Uhr
Die 9. Kleine Strafkammer verhandelt eine Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Geestland. Das Amtsgericht hat einen 33 Jahre alten Mann wegen gemeinschaftlichen Diebstahls in einem besonders schweren Fall, Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion mit gemeinschädlicher Sachbeschädigung und unerlaubtem Erwerb explosionsgefährdeter Stoffe zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 7 Monaten auf Bewährung verurteilt. Außerdem wurde die Einziehung des durch die Tat erlangten Betrages angeordnet. Das Amtsgericht hat es als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte sich mit anderen Personen zusammengeschlossen und Fahrgeldautomaten mit pyrotechnischen Sprengkörpern aufgesprengt hat, um das darin befindliche Bargeld zu entwenden. Gegenstand dieses Verfahren ist ausschließlich eine Tat im Juli 2017 in Beverstedt ist. Die Kammer hat zunächst zwei Verhandlungstage anberaumt, 19.03. und 27.03.2020 jeweils um 09:30 Uhr.



Alle Angaben sind ohne Gewähr! Etwaige Terminänderungen, Terminsaufhebungen oder Saalverlegungen sowie die Anordnung weiterer Termine bleiben vorbehalten.


Das Landgericht Stade weist darauf hin, dass in den Räumlichkeiten des Landgerichts grundsätzlich ein Fotografier- und Filmverbot besteht. Ausnahmen werden grundsätzlich nur in der Form gestattet, dass Bilder und Filmaufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte (in anonymisierter Form; gepixelt o.ä.) veröffentlicht werden dürfen. Das Landgericht Stade bittet, auch Bilder und Filmaufnahmen der anwesenden Wachtmeister zu anonymisieren.

Kontakt:
Richterin am Landgericht
Petra Linzer
E-Mail: lgstd-pressestelle@justiz.niedersachsen.de
Telefonnummer: 04141 107 271

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