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Verhandlungen in Strafsachen in der Zeit vom 09.10. bis 15.10.2023


Montag, 09.10.2023

09:30 Uhr

Die 9. Kleine Strafkammer verhandelt eine Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Tostedt. Das Amtsgericht hat gegen einen 21- jährigen Mann wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens u.a. eine Geldauflage verhängt und ihm die Fahrerlaubnis entzogen.


09:15 Uhr

Die 5. Große Strafkammer- als Wirtschaftsstrafkammer- setzt die Hauptverhandlung gegen einen 60 Jahre alten Mann wegen des Vorwurfs der Steuerhinterziehung, fort.


09:30 Uhr

Die 1. Große Strafkammer verhandelt eine Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts – Jugendschöffengericht- Cuxhaven, durch das ein nunmehr 22 Jahre alter Mann wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tatmehrheit mit Verbreitung kinderpornographischer Inhalte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren verurteilt worden ist. Die Kammer hat zunächst 4 Hauptverhandlungstage anberaumt, 05.10., 09.10., 12.10. und 13.10.2023, jeweils um 09.30 Uhr.

HINWEIS: ES MUSS MIT DEM AUSSCHLUSS DER ÖFFENTLICHKEIT GERECHNET WERDEN.



Dienstag, 10.10.2023

09:30 Uhr

Die 9. Kleine Strafkammer verhandelt eine Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Tostedt, durch das ein 28 Jahre alter Mann wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe verurteilt worden ist.


09:15 Uhr

Die 3. Große Strafkammer setzt die Hauptverhandlung gegen einen 43 Jahre alten Mann wegen des Vorwurfs der Körperverletzung mit Todesfolge (Tatort: Stade) fort.



Mittwoch, 11.10.2023

09:30 Uhr

Die 1. Große Strafkammer setzt die Hauptverhandlung gegen einen 33 Jahre alten Mann u.a. wegen des Vorwurfs des Wohnungseinbruchsdiebstahls, schweren Raubes und vorsätzlicher Körperverletzung (Tatort u.a. Hammah) fort.


09:15 Uhr

Die 3. Große Strafkammer verhandelt ein Verfahren gegen einen 24 Jahre alten Mann. Dieser wurde von einer anderen Kammer (1. Große Strafkammer) wegen Inbrandsetzens eines bewohnten Wohnwagens in Drochtersen versuchten Mordes in Tateinheit mit versuchter Brandstiftung und versuchter Brandstiftung mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von 8 Jahre verurteilt. Außerdem wurde die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt und der Vorwegvollzug der Freiheitsstrafe angeordnet. Der Mitangeklagte wurde zu einer Jungendstrafe von 7 Jahren verurteilt. Hiergegen haben beide Verurteilte Revision eingelegt. Der BGH hat die Revisionen weit überwiegend verworfen und nur den sogenannten Maßregelvollzug, mithin die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt aufgehoben und an das Landgericht zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen. Die 3. Große Strafkammer hat daher über die Frage, ob zusätzlich zu der verhängten Freiheitsstrafe auch eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt anzuordnen ist, erneut zu entscheiden.



Donnerstag, 12.10.2023

13:00 Uhr

Die 3. Große Strafkammer setzt die Hauptverhandlung gegen einen 51 Jahre alter Mann und dessen 29 Jahre alten Sohn wegen des Vorwurfs des versuchten Totschlags, der gefährlichen Körperverletzung und der versuchten gefährlichen Körperverletzung (Tatort: Cuxhaven), fort.


09:30 Uhr

Die 1. Große Strafkammer setzt die Berufungshauptverhandlung gegen ein Urteil des Amtsgerichts – Jugendschöffengericht- Cuxhaven, durch das ein nunmehr 22 Jahre alter Mann wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tatmehrheit mit Verbreitung kinderpornographischer Inhalte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren verurteilt worden ist, fort.

HINWEIS: ES MUSS MIT DEM AUSSCHLUSS DER ÖFFENTLICHKEIT GERECHNET WERDEN.


09:15 Uhr

Die 5. Große Strafkammer- als Wirtschaftsstrafkammer- setzt die Hauptverhandlung gegen drei Männer und zwei Frauen (im Alter von 44, 45, 48, 53 und 70 Jahren) wegen des Vorwurfs der vorsätzlichen Geldwäsche und des gewerbsmäßigen Betruges, fort.



Freitag, 13.10.2023

09:30 Uhr

Die 1. Große Strafkammer setzt die Berufungshauptverhandlung gegen ein Urteil des Amtsgerichts – Jugendschöffengericht- Cuxhaven, durch das ein nunmehr 22 Jahre alter Mann wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tatmehrheit mit Verbreitung kinderpornographischer Inhalte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren verurteilt worden ist, fort.

HINWEIS: ES MUSS MIT DEM AUSSCHLUSS DER ÖFFENTLICHKEIT GERECHNET WERDEN.



Hinweis:
In den jeweiligen Hauptverhandlung wird geklärt werden, ob die mit einer Anklageschrift erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für alle Angeklagten die Unschuldsvermutung.


Alle Angaben sind ohne Gewähr! Etwaige Terminänderungen, Terminsaufhebungen oder Saalverlegungen sowie die Anordnung weiterer Termine bleiben vorbehalten.


Das Landgericht Stade weist darauf hin, dass in den Räumlichkeiten des Landgerichts grundsätzlich ein Fotografier- und Filmverbot besteht. Ausnahmen werden grundsätzlich nur in der Form gestattet, dass Bilder und Filmaufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte (in anonymisierter Form; gepixelt o.ä.) veröffentlicht werden dürfen. Das Landgericht Stade bittet, auch Bilder und Filmaufnahmen der anwesenden Wachtmeister zu anonymisieren.

Kontakt:
Richterin am Landgericht
Petra Linzer
E-Mail: lgstd-pressestelle@justiz.niedersachsen.de
Telefonnummer: 04141 107 271


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