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Verhandlungen in Strafsachen in der Zeit vom 01.04. bis 07.04.2024

Montag, 01.04.2024

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Dienstag, 02.04.2024

13:30 Uhr

Die 2. Große Strafkammer setzt die Hauptverhandlung gegen 4 Angeklagte (41, 43 und 46 Jahre alt) wegen des Vorwurfs des gemeinschaftlichen Mordes (Tatort: Buxtehude) fort.


09:30 Uhr

Die 1. Große Strafkammer setzt die Hauptverhandlung gegen 8 Angeklagte im Alter zwischen 22 und 75 Jahren u.a. wegen des Vorwurfs des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Tatort: Kutenholz) fort.

09:30 Uhr

Die 9. Kleine Strafkammer verhandelt eine Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Bremervörde, durch das ein 55 Jahre alter Mann und eine 31 Jahre alte Frau wegen Diebstahls jeweils zu einer Freiheitsstrafe von 4 Monaten (Bewährung) verurteilt worden sind.

13:30 Uhr

Die 9. Kleine Strafkammer verhandelt eine Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Stade, durch das ein 40 Jahre alter Mann wegen gewerbsmäßigen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 5 Monaten und eine 28 Jahre alte Frau zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 10 Monaten verurteilt worden ist. Außerdem wurden die durch die Taten erlangte Erlöse von rund 9.000,00 € bzw. 14.000,00 € eingezogen. Die Kammer hat zunächst 5 Verhandlungstage anberaumt, 02.04.24, 13:30, 05.04., 16.04., 19.04. und 25.04.2024, jeweils um 09:30 Uhr.



Mittwoch, 03.04.2024

09:15 Uhr

Vor der 3. Großen Strafkammer beginnt die Hauptverhandlung gegen einen 24 Jahre alten Mann u.a. wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung, des besonders schweren Diebstahls und der Brandstiftung. Angeklagt sind 5 Straftaten, die der Angeklagte zwischen August bis Oktober 2021 in Otterndorf begangen haben soll. Am 29.08.2021 soll er in den Nachtstunden ein Carport und drei Fahrzeuge angezündet haben. Die Fahrzeuge sollen ausgebrannt und auch das anliegende Wohnhaus und ein Nachbarwohnhaus sollen durch die Hitzewirkung beschädigt worden sein. Kurz nach dieser Tat soll er sich Zugang zu einem Biomarkt verschafft, dort mehrere Kühlwagen betreten, aus dem Gebäude ein Smartphone und mehrere Fahrzeugschlüssel an sich genommen und mit einem der Kühlwagen das Gelände verlassen haben. Im September 2021 soll er das Fenster einer Apotheke in Otterndorf eingeworfen, durch das zerstörte Fenster in die Apotheke gelangt sein und dort Süßigkeiten und Wechselgeld entwendet haben. Außerdem wird ihm vorgeworfen im Oktober 2021 einem anderen Mann im Rahmen eines Streits mit der Faust ins Gesicht geschlagen und ihm dabei einen Zahn ausgeschlagen haben. Kurze Zeit später soll er erneut auf diesen Mann getroffen sein, ihn geschubst und getreten haben.

Die Kammer hat zunächst 3 Hauptverhandlungstage anberaumt, 03.04., 10.-04. und 17.04.2023, jeweils um 09:15 Uhr.


09:30 Uhr

Die 1. Große Strafkammer setzt die Hauptverhandlung gegen einen 32 Jahre alten Mann wegen des Vorwurfs des gemeinschaftlichen schweren Raubes (Tatort: Buchholz/Nordheide) fort.

09:15 Uhr

Die 11. Kleine Strafkammer verhandelt eine Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Tostedt, durch das ein 46 Jahre alter Mann u.a. wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung zu einer Geldstrafe verurteilt worden ist.



Donnerstag, 04.04.2024

09:15 Uhr

Die 3. Große Strafkammer setzt die Hauptverhandlung gegen zwei Männer im Alter von 51 und 27 Jahren u.a. wegen des Vorwurfs des gemeinschaftlichen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Tatort: Buchholz/Nordheide) fort.

09:30 Uhr

Die 1. Große Strafkammer setzt die Hauptverhandlung gegen 8 Angeklagte im Alter zwischen 22 und 75 Jahren u.a. wegen des Vorwurfs des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Tatort: Kutenholz) fort.

09:30 Uhr

Die 9. Kleine Strafkammer verhandelt eine Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Otterndorf, durch das ein 33 Jahre alter Mann u.a. wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten verurteilt worden ist.

12:30 Uhr

Die 9. Kleine Strafkammer verhandelt eine Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Stade, durch das ein 45 Jahre alter Mann wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe verurteilt worden ist.



Freitag, 05.04.2024

09:30 Uhr

Die 9. Kleine Strafkammer setzt die Berufungshauptverhandlung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Stade, durch das ein 40 Jahre alter Mann und eine 28 Jahre alte Frau wegen gewerbsmäßigen Betruges zu Freiheitsstrafen verurteilt worden sind, fort.


09:15 Uhr

Vor der 3. Großen Strafkammer beginnt die Hauptverhandlung in einem Sicherungsverfahren gegen einen 22 Jahre alten Mann. Ihm werden gefährliche Körperverletzung, Sachbeschädigung, versuchter Totschlag, schwere Brandstiftung und versuchte Brandstiftung mit Todesfolge vorgeworfen, wobei er die Taten im Zustand der Schuldunfähigkeit in Stade begangen haben soll. Insoweit wird ihm vorgeworfen im Juni 2022 eine Frau angegriffen, ihr mehrfach ins Gesicht geschlagen, sie getreten und gewürgt zu haben. Im März 2023 soll er Rollläden eines Wohncontainers mit einem Gegenstand beschädigt haben. Zwei Tage später soll er eine leere Flasche durch ein Fenster in ein bewohntes Zimmer eines Wohncontainers geworfen und dem Bewohner gedroht haben, ihn umzubringen. Am 18.03.2023 soll er die Fußmatte vor der Tür eines bewohnten Gebäudes angezündet und dabei den Tod des Bewohners in Kauf genommen haben. Das Feuer soll die Eingangstür zerstört haben; ein weiteres Übergreifen des Brandes auf das Gebäude wurde von der Feuerwehr verhindert. Die Kammer wird u.a. prüfen, ob der Beschuldigte schuldfähig gewesen ist und ob von ihm eine Gefahr der Begehung weiterer Straftaten ausgeht und er deshalb gem. § 63 StGB in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen ist. Die Kammer hat zunächst 3 Verhandlungstage anberaumt, 05.04., 08.04. und 11.04.2024, jeweils um 09:15 Uhr.


§ 63 StGB
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

Hat jemand eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit (§ 20) oder der verminderten Schuldfähigkeit (§ 21) begangen, so ordnet das Gericht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, wenn die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat ergibt, daß von ihm infolge seines Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich erheblich geschädigt oder erheblich gefährdet werden oder schwerer wirtschaftlicher Schaden angerichtet wird, zu erwarten sind und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist. Handelt es sich bei der begangenen rechtswidrigen Tat nicht um eine im Sinne von Satz 1 erhebliche Tat, so trifft das Gericht eine solche Anordnung nur, wenn besondere Umstände die Erwartung rechtfertigen, dass der Täter infolge seines Zustandes derartige erhebliche rechtswidrige Taten begehen wird.




Hinweis:
In den jeweiligen Hauptverhandlung wird geklärt werden, ob die mit einer Anklageschrift erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für alle Angeklagten die Unschuldsvermutung.


Alle Angaben sind ohne Gewähr! Etwaige Terminänderungen, Terminsaufhebungen oder Saalverlegungen sowie die Anordnung weiterer Termine bleiben vorbehalten.


Das Landgericht Stade weist darauf hin, dass in den Räumlichkeiten des Landgerichts grundsätzlich ein Fotografier- und Filmverbot besteht. Ausnahmen werden grundsätzlich nur in der Form gestattet, dass Bilder und Filmaufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte (in anonymisierter Form; gepixelt o.ä.) veröffentlicht werden dürfen. Das Landgericht Stade bittet, auch Bilder und Filmaufnahmen der anwesenden Wachtmeister zu anonymisieren.

Kontakt:
Richterin am Landgericht
Petra Linzer
E-Mail: lgstd-pressestelle@justiz.niedersachsen.de
Telefonnummer: 04141 107 271


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