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Urteil wegen Verstoßes gegen Lebensmittel- und Futtermittelgesetze und Betrug

Die 5. Große Strafkammer hat am Mittwoch, den 06. August 2014 zwei Angeklagte im Alter von 48 und 51 Jahren wegen Betruges und Verstößen gegen das Lebens-und Futtermittelgesetzbuch in mehr als 250 Fällen verurteilt.

Die Kammer sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten, wie ihnen von der Zentralstelle für Landwirtschaftssachen bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg vorgeworfen worden war, in der Zeit von Dezember 2008 bis Februar 2010 bei der Schlachtung von Schweinen anfallende Kehlkopfabschnitte angekauft und in dem fleischverarbeitenden Betrieb in Clenze, in dem der 48 Jahre alte Geschäftsführer und der 51 Jahre alte Angeklagte Betriebsleiter gewesen sind, das Restfleisch von den Schweineköpfen abgepresst zu haben. Die so gewonnenen Fleischmassen, die Reste von Kehlkopfknorpel und Luftröhre enthielten und deshalb nach EU-Recht nicht für die Herstellung von Fleischerzeugnissen benutzt werden durften, haben die Angeklagten unzulässiger Weise unter der Bezeichnung "Verarbeitungsfleisch gewolft" an eine weiterverarbeitende Firma verkauft. In der Absicht diese unzulässigen Rohstoffe am Markt zu etablieren und den Firmengewinn zu maximieren, erzielten sie einen höheren Preis als sie bei richtiger Bezeichnung hätten verlangen können. Der ankaufenden Firma ist hierdurch ein Gesamtschaden von über 200.000,00 EUR entstanden.

Die Kammer hat den Geschäftsführer des Betriebes wegen Betrugs und Verstößen gegen das Lebensmittel-und Futtergesetzbuch in 266 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 9 Monaten verurteilt. Diese wurde zur Bewährung ausgesetzt und ihm im Rahmen der Bewährung die Zahlung von 20.000,00 EUR auferlegt. Der Betriebsleiter wurde wegen Beihilfe in 237 Fällen zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen verurteilt.

Gegen dieses Urteil hat der Geschäftsführer Revision eingelegt.

Landgericht Stade

Kontakt:
Richterin am Landgericht
Petra Baars

Artikel-Informationen

erstellt am:
12.08.2014
zuletzt aktualisiert am:
06.10.2017

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