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Urteil der 2. Großen Strafkammer vom BGH bestätigt

Mit Urteil vom 21.11.2024 hat die 2. Große Strafkammer eine nunmehr 35 Jahre alte Frau wegen Urkundenfälschung- insoweit u.a. Herstellen falscher Impfzertifikate während der Corona Pandemie- zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Der Bundesgerichtshof hat die Revision der Angeklagten mit Beschluss vom 19.08.2025 (Aktz. 6 StR 154/25) verworfen. Das Urteil ist nunmehr rechtskräftig.



Kontakt:

Richterin am Landgericht
Petra Linzer
E-Mail: lgstd-pressestelle@justiz.niedersachsen.de
Telefonnummer: 04141 107 271

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