Presseinformation vom 05. September 2011
Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Stade hat in dem Strafverfahren u.a. wegen Mordes von Dennis R., Dennis K. und Stefan J. für den Fall der Eröffnung des Hauptverfahrens die Termine zur Durchführung der Hauptverhandlung anberaumt.
Der Prozessauftakt ist auf
Montag, den 10.10.2011, 10.15 Uhr
angesetzt.
Verhandelt wird im Schwurgerichtssaal des Landgerichts Stade.
Akkreditierung
Mit der Terminierung werden nunmehr auch Anträge auf Akkreditierung für die Teilnahme an den Verhandlungstagen als Pressevertreter entgegengenommen. Insgesamt sind 25 Sitzplätze für Pressevertreter vorgesehen. Aufgrund der relativ wenigen Sitzplätze kann jedem Presseunternehmen voraussichtlich nur ein Platz zugeordnet werden. Mit der Antragstellung sollte der für die Teilnahme vorgesehene Journalist mindestens einen Vertreter für den Verhinderungsfall benennen. Bei der Anmeldung sollte für Rückfragen auch stets die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse eines Ansprechpartners mitgeteilt werden. Anzugeben ist auch die Anschrift, an die die Presseberechtigung per Post versendet werden soll.
Die Anträge sind bis einschließlich zum 21.09.2011 (Eingangsdatum) schriftlich, per Fax oder per E-Mail an die Pressesprecherin des Landgerichts Petra Baars zu richten. Nach Ablauf der Frist werden die Sitzplätze unverzüglich verteilt, die akkreditierten Journalisten benachrichtigt und die Presseberechtigungen zugesendet werden. Für den Fall, dass mehr Anträge auf Akkreditierung eingehen als Sitzplätze zur Verfügung stehen, wird die Auswahl per Los erfolgen. In diesem Fall werden für Vertreter der regionalen und überregionalen Medien jeweils mindestens 10 Plätze, für Presseagenturen 5 Plätze vergeben. Eine Akkreditierungsanmeldung vor Beginn oder nach Ende dieses Zeitraums wird nicht berücksichtigt.
Die akkreditierten Pressevertreter erhalten gegen Vorlage der vom Landgericht ausgegebenen Presseberechtigung und des Personalausweises Zutritt zu den mit "Presse" gekennzeichneten Plätze im vorderen Teil des Sitzungssaals. Soweit diese Plätze nicht bis 10 Minuten vor dem angegeben Sitzungsbeginn des jeweiligen Sitzungstages besetzt werden, werden diese ggfls. für nicht akkreditierte Medienvertreter frei vergeben. Entsprechendes gilt für den Fall, dass der Personalausweis und/-oder die ausgegebene Presseberechtigung nicht vorgezeigt werden kann. Bei Verlust oder "Vergessen" der Pressekarte wird kein Ersatz ausgestellt.
Eine Akkreditierung der technischen Mitarbeiter von Foto- und Fernsehteams, die keinen Sitzplatz im Saal benötigen, (Ton- und Kameraleute u.a.) ist nicht erforderlich.
Film- und Fotoaufnahmen innerhalb des Sitzungssaals
Film- und Fotoaufnahmen sind am ersten Verhandlungstag 15 Minuten vor Beginn der Verhandlung gestattet.
Darüber hinaus sind Foto,- Film- und Tonbandaufnahmen im Sitzungssaal nicht gestattet.
Foto- und Filmaufnahmen im Saal finden im Rahmen einer sogenannten Poollösung statt. Als Poolführer werden je ein Kamerateam (bestehend aus höchstens drei Personen) der öffentlich- rechtlichen Anstalten und der privaten Fernsehsender sowie ein Fotograf der Nachrichtenagenturen und ein weiterer Fotograf zugelassen. Die Bestimmung der Poolführer bleibt einer Einigung der interessierten Presseorgane und Fernsehsender vorbehalten.
Deshalb wird die Pressestelle nach Fristablauf per E-Mail allen Medienvertretern, die sich bis dahin als Poolführer beworben haben, eine Liste der Anmeldungen übermitteln, damit eine Einigung von dort aus erfolgen kann.
Die interessierten Anstalten, Redaktionen und Agenturen haben unter Anerkennung der schriftlichen Verpflichtung, die gefertigten Aufnahmen Konkurrenzunternehmen auf Wunsch unverzüglich und kostenlos zur Verfügung zu stellen, bis Mittwoch, den 21.09. 2011, 12.00 Uhr per E-Mail die Poolführer bei der Pressesprecherin des Landgerichts (petra.baars@justiz.niedersachsen.de) zu melden. Ein Sender, der die hierfür erforderlichen technischen Voraussetzungen nicht erfüllen kann, kann nicht Poolführer werden. Die Film- und Fotografierausweise werden am ersten Verhandlungstag am Service- Point des Landgerichts zur Abholung bereit liegen. Auf Antrag können diese auch zugeschickt werden, wobei für den rechtzeitigen Eingang der Ausweise keine Gewähr übernommen werden kann.
Für den Fall, dass eine Einigung der interessierten Presseorgane und Fernsehsender über die Bestimmung der Poolführer nicht zustande kommt, sind Fernseh- und Bildaufnahmen nicht gestattet.
Landgericht StadeKontakt:
Richterin am Landgericht
Petra Baars