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Presseinformation


Die 2. Große Strafkammer hatte in einem Großverfahren gegen 6 Angeklagte im Alter zwischen 23 und 53 Jahren u.a. wegen des Vorwurfs als Mitglieder einer Bande mit Betäubungsmitteln unerlaubt und zum Teil in nicht geringer Menge Handel getrieben zu haben, seit dem 11.06.2020 verhandelt. Den Angeklagten wurde eine Vielzahl von Taten vorgeworfen, die in den Jahren 2014 bis 2019 aus einem Lokal inmitten der Stader Altstadt heraus stattgefunden haben sollen. Die Verhandlungen fanden aufgrund der Pandemie zum Teil in Cuxhaven und im Stadeum statt. Die Kammer hat das Verfahren gegen den Hauptangeklagten abgetrennt und diesen mit Urteil vom 11.03.21 u.a. wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von 8 Jahren und 9 Monaten verurteilt.

Die vom Angeklagten gegen das Urteil eingelegte Revision hatte beim Bundesgerichtshof keinen Erfolg. Der Bundesgerichtshof hat die gegen ihn verhängte Freiheitsstrafe von 8 Jahren und 9 Monaten bestätigt. Das Urteil ist gegen den Hauptangeklagten rechtskräftig.


Kontakt:
Richterin am Landgericht
Petra Linzer
E-Mail: lgstd-pressestelle@justiz.niedersachsen.de
Telefonnummer: 04141 107 271


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