Presseinformation
Die 3. Große Strafkammer hat am 29.03.2021 einen 35 Jahre alten Mann wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren verurteilt. Der Bundesgerichtshof hat die Revision gegen das Urteil verworfen. Damit ist das Urteil rechtskräftig geworden.
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Richterin am Landgericht
Petra Linzer
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