Medieninformation - Monatsvorschau Januar 2026
In dieser Medieninformation finden Sie Ankündigungen der Hauptverhandlungstermine der Großen Strafkammern (alle Angaben sind ohne Gewähr!).
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1. Große Strafkammer
1.
Az.: 101 KLs 10/25
Seit: 05.12.25
Fortsetzung: 07.01., 13.01. und 20.01.2026, um 09:30 Uhr
Tatort: Tostedt
Tatzeit: Dezember 2024 bis Januar 2025
Tatvorwurf: u.a. Hausfriedensbruch, Beleidigung, gefährliche Körperverletzung, schwerer Raub, Sachbeschädigung
Dem 43 Jahre alten Beschuldigten werden insgesamt 7 Straftaten, die er im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben soll, vorgeworfen. Am 28.12.24 soll er die Haustür seines Nachbarn beschädigt und einen Tag später dessen Mobiltelefon an sich genommen haben, um es zu behalten. An diesem Tag soll er außerdem eine andere Nachbarin beleidigt und bedroht haben. Im Januar 2025 soll er einer Frau auf dem Parkplatz eines Supermarktes das Handy entrissen haben und damit geflüchtet sein, wobei er ein Messer dabei gehabt haben soll. Außerdem soll er versucht haben einen Mann, der ihn auf der Flucht festhalten wollte, zu schlagen und zu treten. Zu einem späteren Zeitpunkt soll er einen Mitarbeiter einer Tankstelle beleidigt und bedroht haben. An diesem Tag soll er außerdem Kunden in einem Supermarkt beschimpft, sich der Aufforderung den Supermarkt zu verlassen widersetzt und weitere Personen beleidigt haben. Schließlich wird dem Beschuldigten vorgeworfen ohne Erlaubnis einen Sprengkörper in seiner Wohnung aufbewahrt zu haben.
Die Kammer wird im Rahmen der Hauptverhandlung auch prüfen, ob von dem Beschuldigten die Gefahr der Begehung weitere Straftaten ausgeht und er deshalb in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden muss.
2.
Az. 101 KLs 3/24
27.01., 04.02., 23.02.,2 6.02. und 18.03.2026, jeweils um 09:30 Uhr
Tatort: Rotenburg
Tatzeit: Mai bis Dezember 2016
Tatvorwurf: Rechtsbeugung
Vor der 1. Großen Strafkammer beginnt die erneute Hauptverhandlung gegen eine 57 Jahre alte Angeklagte wegen des Vorwurfs der Rechtsbeugung. Die Angeklagte soll im Rahmen ihrer Tätigkeit als Betreuungsrichterin am Amtsgericht Rotenburg in der Zeit zwischen Mai 2016 und Dezember 2017 in 15 Fällen vorübergehende und dauerhafte geschlossene Unterbringungen angeordnet haben, ohne die Betroffenen zuvor, wie erforderlich, persönlich anzuhören bzw. diese Anhörung nicht, oder nicht unverzüglich nach der jeweiligen Anordnung, nachgeholt zu haben.
Die 3. Große Strafkammer hatte die Angeklagte mit Urteil vom 06.03.2023 wegen Rechtsbeugung zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 9 Monaten verurteilt. Auf die Revision der Angeklagten hat der Bundesgerichtshof das Urteil aufgehoben und zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Kammer des Landgerichts Stade zurückverwiesen.
3.
Az. 101 KLs 3/25
22.01., 09:30 Uhr, 30.01., 09:30 Uhr, 06.02., 09:30 Uhr, 11.02., 13:30 Uhr, 24.02.2026, 13:30 Uhr
Tatort: Steinkirchen
Tatzeit: Juli 2024
Tatvorwurf: versuchter schwerer Raub
Vor der 1. Großen Strafkammer beginnt die Hauptverhandlung gegen einen 22 Jahre alten Angeklagten wegen des Vorwurfs des versuchten schweren Raubes. Der Angeklagte soll maskiert und mit einem Messer bewaffnet, im Juli 2024 gegen 22:00 Uhr einen Supermarkt betreten und eine Mitarbeiterin an der Kasse unter Vorhalt des Messers zur Herausgabe von Geld aufgefordert haben. Die Mitarbeiterin soll, ohne das Geld herauszugeben in Panik weggelaufen sein; der Angeklagte soll den Supermarkt verlassen haben.
2. Große Strafkammer
1.
Az. 205 KLs 3/23
seit: 08.03.24
Fortsetzung: 08.01.2026, 13:30 Uhr, 28.01., 06.02., 13:00 Uhr, 13.02., 13:00 Uhr, 17.02.2026, 10:15 Uhr, 20.02., 09:15 Uhr, 23.02.26, 13:30 Uhr und 17.03.2026, 09:15 Uhr
Tatort: Buxtehude
Tatzeit: 2002
Tatvorwurf: Mord
Die vier angeklagten Männer (41, 43 und 46 Jahre alt) sollen im August 2002 einen alkoholisierten Mann in die Nähe eines Baggersees in Buxtehude gelockt haben. Dort soll einer der Angeklagten (heute 43 alt) -wie zuvor von allen gemeinsam geplant- dreimal mit einer Waffe in Kopf und Oberkörper des Opfers geschossen und dadurch getötet haben. Das Verfahren wurde zwischenzeitlich gegen den Angeklagten, der das Opfer erschossen haben soll, abgetrennt und gesondert verhandelt (AZ. 201 KLs 3/25). Die Kammer hat diesen Angeklagten wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Der Angeklagte hat gegen das Urteil Revision eingelegt.
Es handelt sich um einen sogenannten Cold- Case Fall, in dem im Oktober 2023 Anklage erhoben worden ist. Einer der Angeklagten war zu diesem Zeitpunkt noch Heranwachsender.
2.
Az. 201 KLs 24/22
Seit: 09.01.25
Fortsetzung: 06.01., 16.01., 23.01., 30.01., 06.02., 13.02., 20.02., 27.02.26, jeweils um 09:15 Uhr
Tatort: Buchholz
Tatzeit: Februar bis März 2022
Tatvorwurf: u.a. Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
Angeklagt sind drei Angeklagte im Alter zwischen 27- 30 Jahren. Der 28 Jahre alte Angeklagte soll im Februar 2022 Kokain und drei Impfpässe, die einen Nachweis für eine tatsächlich nicht erfolgte Corona- Schutzimpfung enthalten haben sollen, an einen gesondert verfolgten Mann veräußert haben. Dabei soll der Angeklagte die Impfnachweise zuvor selbst angebracht und beabsichtigt haben sich durch den Verkauf von Betäubungsmitteln und gefälschten Impfausweisen eine dauerhafte Einnahmequelle zu sichern.
Am 24. März 2022 sollen in der gemeinsamen Wohnung der 27 und 28 Jahre alten Angeklagten Betäubungsmittel und ein Schlagring sowie rund 114.000 € Bargeld, das aus dem Drogenhandel der Angeklagten stammen soll, aufbewahrt haben. An diesem Tag soll in der Wohnung des 30- jährigen Angeklagten Marihuana, das zum Weiterverkauf bestimmt gewesen sein soll, gefunden worden sein.
3.
Az. 201 KLs 15/25
15.01., 20.01., 27.02., 10.02.,19.02., jeweils um 09:15 Uhr
Tatort: Neu Wulmstorf
Tatzeit: Juni und August 2025
Tatvorwurf: schwere Brandstiftung und vorsätzliche Trunkenheit im Verkehr
Der 25 Jahre alten Beschuldigten wird vorgeworfen im Juni 2025 mit einem PKW auf der Bahnhofstraße in Neu Wulmstorf gefahren zu sein, obwohl sie zuvor Lachgas konsumiert haben und deshalb fahruntüchtig gewesen sein soll. Im August 2025 soll die Beschuldigte nach dem Konsum von Lachgas das Sofa ihrer, in einem Mehrfamilienhaus befindlichen Wohnung entzündet haben. Der Brand soll sich im gesamten Wohnraum und im Treppenhaus ausgebreitet haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Beschuldigte im Tatzeitpunkt zumindest vermindert schuldfähig gewesen ist. Die Kammer wird daher auch prüfen, ob von der Beschuldigten die Gefahr der Begehung weitere Straftaten zu befürchten und sie deshalb in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen ist.
3. Große Strafkammer
1.
Az. 300 Ks 8/25
13.01., 21.01., 30.01., 06.02.26, jeweils um 09:15 Uhr
Tatort: Agathenburg
Tatzeit: Dezember 2024
Tatvorwurf: versuchtes Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion
Der 40 Jahre alten Angeklagten wird vorgeworfen aus Verärgerung über eine zuvor erhaltene Kündigung das Ventil einer in einem Fahrzeug ihrer Arbeitsgeberin befindlichen Gasflasche aufgedreht haben, damit Gas ausströmen und sich es zur Explosion kommen würde, wenn Personen in dem Fahrzeug rauchen würden. Eine Explosion soll verhindert worden sein weil einem Mitarbeiter Gasgeruch aufgefallen sein soll.
2.
Az. 300 KLs 8/25
Seit: 08.12.
Fortsetzung: 05.01., 12.01., 19.01, jeweils um 09:15 Uhr
Tatort: Hechthausen
Tatzeit: Mai 2025
Tatvorwurf: u.a. gemeinschaftlich schwerer Raub, gefährliche Körperverletzung, Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
Die 3. Große Strafkammer setzt die Hauptverhandlung gegen 6 Männer im Alter zwischen 20 bis 30 Jahren fort. Fünf der Angeklagten wird unter anderem gemeinschaftlicher versuchter schwerer Raub, gefährliche Körperverletzung, schwerer Raub sowie Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unter Beisichführen von gefährlichen Gegenständen in Tatmehrheit mit Nötigung in Tateinheit mit Bedrohung mit einem Verbrechen vorgeworfen. Dem weiteren Angeklagten wird Beihilfe zum Raub sowie zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vorgeworfen. Nach der Anklage sollen die fünf Hauptangeklagten im Mai 2025 geplant haben, sich unter Vorhalten von Waffen Geld und Wertsachen zu verschaffen. Dazu sollen Sie in den späten Abendstunden an einem Reihenhaus geklingelt haben. Als der Bewohner geöffnet haben soll, sollen sie ihm Reizgas ins Gesicht gesprüht, eine Waffe vorgehalten, ihn geschlagen und gefesselt haben. Einer der Angeklagten soll den Hausbewohner zudem gewürgt haben. Trotz Nachfrage nach Geld sollen die Angeklagten keine Beute erlangt haben. Zwei der Angeklagten sollen zudem auf den Bewohner eingetreten haben, wodurch dieser unter anderem Verletzungen im Kopfbereich erlitten haben soll. Im Anschluss sollen die Angeklagten zu einem weiteren Reihenhaus gegangen sein. Dort sollen zwei von ihnen geklingelt und den Bewohner nach dem Öffnen der Tür ins Gesicht geschlagen haben. Währenddessen sollen die übrigen Angeklagten die Terrassentür eingeschlagen und von dort in das Haus gelangt sein. Im Haus sollen die Angeklagten dem Hausbewohner eine Schusswaffe an den Kopf gehalten, ihn zu Boden gedrückt und dadurch im Gesicht verletzt haben. Zudem sollen sie den Hausbewohner nach Geld gefragt haben und dessen Geldbörse mit 400,- € Bargeld, einer Bankkarte nebst PIN sowie Betäubungsmittel an sich genommen haben, um diese zu behalten bzw. zu veräußern. Anschließend sollen die Angeklagten geflüchtet sein. Dem weiteren Angeklagten wird vorgeworfen, einem der übrigen Angeklagten zuvor den Hinweis gegeben zu haben, dass bei dem Bewohner des zweiten Hauses erhebliche Mengen Betäubungsmittel zu erlangen seien. Für diesen Hinweis sollte er einen Anteil an der erwarteten Beute erhalten.
3.
Az. 301 KLs 4/25
Seit: 10.11.25
Fortsetzung: 08.01., 09.01.2026, jeweils um 09:15 Uhr
Tatzeit: Juli 2023 - März 2025
Tatort: u.a. Kutenholz
Tatvorwurf: verbotenes Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge, vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, tätlicher Angriff auf und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Trunkenheit im Verkehr, fahrlässiges Fahren ohne Haftpflichtversicherungsvertrag, Urkundefälschung und unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs, Diebstahl und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.
Die 3. Große Strafkammer setzt die Hauptverhandlung gegen einen 30 Jahre alten Angeklagten fort. Dem Angeklagten werden insgesamt 9 Straftaten vorgeworfen.
Im Juli 2023 soll der Angeklagte sich geweigert haben eine private Feier, zu der nicht eingeladen gewesen sein soll, zu verlassen. Gegen hinzugezogene Polizeibeamte soll er sich widersetzt und um sich geschlagen haben. Außerdem soll er, ohne im Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis zu sein, mehrfach mit einem Fahrzeug öffentliche Straßen befahren haben. So soll er im September 2023 mit einem PKW innerorts mit mehr als 180 km/h gefahren, dabei die Kontrolle über das Fahrzeug verloren, eine Verkehrsinsel überfahren und in ein Gasthaus in Mulsum gefahren sein. Durch den Unfall soll sein Beifahrer tödlich verletzt worden sein. Einige Tage später soll der Angeklagte mit einem anderen Fahrzeug innerhalb einer geschlossenen Ortschaft mit rund 100 km/h gefahren sein. Im August 2024 soll er ein Fahrzeug, das zum Verkauf bei einem Autohändler gestanden haben soll, an sich genommen haben und damit gefahren sein. Zwei Tage später soll er mit einem anderen Fahrzeug erneut öffentliche Straßen befahren haben, das Fahrzeug betankt und die Tankstelle, ohne zu bezahlen verlassen haben. Im November 2024 soll der Angeklagte in alkoholisiertem Zustand mit einem E Scooter gegen eine Mauer gefahren sein. Im Dezember 2024 soll er das Fahrzeug seiner Mutter, das zum Verkauf bei einem Autohändler gestanden haben soll, in seinen Besitz genommen und damit in alkoholisiertem Zustand gegen einen Baum gefahren sein. Im März 2025 soll er in den Besitz eines weiteren Fahrzeugs gelangt, mit diesem gegen ein geparktes Fahrzeug gefahren und anschließend geflüchtet sein.
4.
Az. 300 Ks 2/25
Seit 15.08.25, 09:15 Uhr
Fortsetzung: 07.01.26, 09:15 Uhr, voraussichtlich wird die Kammer ein Urteil verkünden
Tatzeit: Januar 2024
Tatort: Stade
Tatvorwurf: gemeinschaftliche Körperverletzung mit Todesfolge, gefährliche Körperverletzung, versuchter Todschlag durch Unterlassen, Aussetzung, unerlaubter Waffenbesitz, unerlaubte Lagerung von Waffen, Besitz von Dopingmitteln
Die 3. Große Strafkammer setzt die Hauptverhandlung gegen 5 Angeklagten (25, 27,27,36 und 36 Jahre alt) wegen des Vorwurfs der gemeinschaftlichen Körperverletzung mit Todesfolge, gefährlicher Körperverletzung, versuchter Todschlag durch Unterlassen, Aussetzung, unerlaubter Waffenbesitz, unerlaubte Lagerung von Waffen, Besitz von Dopingmitteln, fort.
Drei der Angeklagten sollen am 21.01.2025 im Bereich des Parkhauses am Stader Bahnhof einen Mann angegriffen, geschlagen und mit Füßen getreten haben. Im Anschluss daran soll der 25 Jahre alte Angeklagte den schwer verletzten Geschädigten in einen Grünstreifen gelegt haben. Zwei der Angeklagten sollen dann dazugekommen sein. Gemeinsam sollen die Angeklagten beschlossen haben, den infolge der Verletzungen bewegungslosen Geschädigten bei Temperaturen unter dem Gefrierpunkt zurückzulassen. Der Geschädigte soll zufällig von einem Passanten im Grünstreifen entdeckt worden sein und an den schweren Verletzungen am 22.01.2025 verstorben sein. Hintergrund der Tat soll eine im November zwischen dem Geschädigten und einem der zwei 27 alten Angeklagten erfolgte Auseinandersetzung, in deren Verlauf der hier Geschädigte auf diesen Angeklagten mit einem Messer eingestochen und dabei verletzt haben soll, gewesen sein. Die Angeklagten sollen beschlossen haben, den hier Geschädigten zur Rede zu stellen, wobei allen bewusst gewesen sein soll, dass es zu einem körperlichen Übergriff kommen könnte. Einem der 36 Jahre alten Angeklagten wird außerdem vorgeworfen in seiner Wohnung u.a. eine Schreckschusswaffe, Munition, Schlagringe und Butterflymesser aufbewahrt zu haben und im Besitz eines Dopingmittels gewesen sein.
5.
Az. 301 KLs 15/25
Seit 09.10.2025
Fortsetzung: 07.01., 13:30 Uhr, 22.01.2026, 09:15 Uhr
Tatzeit: März 2023
Tatort: Stade
Tatvorwurf: gemeinschaftlicher schwerer Raub, gefährliche Körperverletzung und gemeinschaftliche Freiheitsberaubung
Die 3. Große Strafkammer setzt die Hauptverhandlung gegen zwei Angeklagte im Alter von 27 und 30 Jahren wegen des Vorwurfs des gemeinschaftlichen schweren Raubes, gefährlicher Körperverletzung und gemeinschaftlicher Freiheitsberaubung fort. Sie sollen sich im März 2023 gemeinsam mit einem weiteren Mann zu einem Mehrfamilienhaus in Stade begeben haben. Einer der drei Männer soll dann an einer Haustür geklingelt und sich als Paketbote ausgegeben haben. Als der Wohnungsinhaber die Tür geöffnet haben soll, sollen sie ihn– wie zuvor geplant- in die Wohnung gedrängt, auf ihn eingeschlagen und zur Herausgabe von Geld aufgefordert haben. Unter dem Einsatz von Gewalt soll der Wohnungsinhaber seinen Tresor geöffnet und die Angeklagten sowie der gesondert verfolgte weitere Täter daraus u.a. Wertsachen und Bargeld entnommen haben. Danach sollen sie den Wohnungsinhaber gefesselt und unter Mitnahme der Beute die Wohnung verlassen haben.
4. Große Strafkammer
Az. 401 KLs 7/24
06.01., 09:30 Uhr, 09.01., 09.00 Uhr, 14.01., 09:30 Uhr, 16.01., 09:00 Uhr, 21.01.26, 09:30 Uhr
Tatort: Stade
Tatzeit: Juli 2025
Tatvorwurf: Vergewaltigung, Körperverletzung, Raub
Dem 37 Jahre alten Angeklagten wird vorgeworfen nachmittags durch ein geöffnetes Fenster in eine Wohnung eingedrungen, die Bewohnerin geschlagen und vergeblich zur Herausgabe von Geld aufgefordert zu haben. Außerdem soll er sie zu sexuellen Handlungen aufgefordert und selbst sexuelle Handlungen an ihr durchgeführt zu haben. Danach soll er das Handy und den Schlüsselbund des Opfers an sich genommen und damit geflüchtet sein.
HINWEIS: ES MUSS MIT DEM AUSSCHLUSS DER ÖFFENTLICHKEIT GERECHNET WERDEN.
2.
Az. 401 KLs 9/25
20.01., 09:30 Uhr, 23.01., 09:00 Uhr, 26.01., 09:30 Uhr, 28.01., 09:30 Uhr, 04.02., 09:30 Uhr, 06.02., 09:00 Uhr, 10.02., 09:30 Uhr, 12.02., 09:30 Uhr, 16.02., 09:30 Uhr, 18.02., 09:30 Uhr, 23.02., 09:30 Uhr, 25.02., 09:30 Uhr, 03.03., 09:30 Uhr, 06.03., 09:00 Uhr, 09.03., 09:30 Uhr, 11.03., 09:30 Uhr, 17.03., 09:30 Uhr, 19.03., 09:30 Uhr, 23.03., 09:30 Uhr, 25.03., 09:30 Uhr, 07.04., 09:30 Uhr, 10.04., 09:00 Uhr, 13.04., 09:30 Uhr, 15.04., 09:30 Uhr, 20.04., 09:30 Uhr, 22.04., 09:30 Uhr, 27.04., 09:30 Uhr, 29.04.26, 09:30 Uhr
Tatort: Buxtehude
Tatzeit: Mai 2024 bis Juli 2025
Tatvorwurf: gemeinschaftliches bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und Cannabis in nicht geringer Menge
Die 4. Große Strafkammer verhandelt eine Anklage gegen 5 Männer im Alter zwischen 30- 48 Jahren wegen des Vorwurfs des gemeinschaftlichen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und Cannabis in nicht geringer Menge. Die Angeklagten sollen sich im Mai 2024 zusammengeschlossen habe, um Betäubungsmittel und Cannabis anzukaufen und gewinnbringend weiterzukaufen. Dazu sollen sie die anfallenden Aufgaben untereinander aufgeteilt haben. Den angekauften Vorrat sollen die Angeklagten in Wohnungen aufbewahrt und dann weiterverkauft haben. Insgesamt sollen sie Betäubungsmittel für mindestens 2,1 Mio € und mehrere Kilogramm Cannabis verkauft haben.
5. Große Strafkammer
Az: 500 KLs 9/24
12.01., 21.01., 28.01., 04.02., 09.02.2026 jeweils um 09:15 Uhr
Tatort: Cuxhaven
Tatzeit: Januar 2015 bis Juli 2018
Tatvorwurf: Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
Dem 51 Jahre alten Angeklagten wird vorgeworfen Mitarbeiter seiner Firma nicht zur Sozialversicherung angemeldet und weder Arbeitnehmer- noch Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung abgeführt zu haben. Außerdem soll er erforderliche Angaben gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung nicht gemeldet haben, weshalb die Umlage nicht berechnet werden konnte und er die Beiträge nicht abgeführt haben soll. Hierdurch soll er insgesamt rund 745.000, - € erlangt haben.
Wichtige Hinweise
Unschuldsvermutung
Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für alle Angeklagten die Unschuldsvermutung.
Hauptverhandlung und Öffentlichkeit
Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die mit einer Anklageschrift erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht.
Die angegebenen Verhandlungstermine sind grundsätzlich öffentlich, es sei denn, das Gericht trifft zum Schutz der Privatsphäre der Beteiligten oder im Interesse jugendlicher bzw. heranwachsender Angeklagter eine andere Anordnung.
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