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Medieninformation - Ergänzung Monatsvorschau September 2025

In dieser Medieninformation finden Sie Ankündigungen der Hauptverhandlungstermine der Großen Strafkammern (alle Angaben sind ohne Gewähr!).


Die Prozessvorschau kann auch als PDF- Dokument heruntergeladen werden:

Ergänzung Prozessvorschau September 2025


1.Große Strafkammer

1.

AZ.: 101 Kls 9/25

25.09., 15.10., 04.11., 10.11., 19.11.2025, jeweils um 9:30 Uhr

Tatort: Neu Wulmstorf

Tatzeit: Mai 2025

Tatvorwurf: vorsätzliche schwere Brandstiftung

Vor der 1. Großen Strafkammer beginnt die Hauptverhandlung gegen einen 61 Jahre alten Angeklagten wegen des Vorwurfs der vorsätzlichen Brandstiftung. Der Angeklagte soll im Mai 2025 in Neu Wulmstorf die von ihm gemeinsam mit seiner Mutter bewohnte Doppelhaushälfte in Brand gesetzt haben. Das Feuer soll sich teilweise auch auf die angrenzende Doppelhaushälfte ausgeweitet haben. Personen sollen nicht zu Schadengekommen sein.

2.

AZ.: 101 Kls 4/25

26.09.25, 9:30 Uhr, 30.09.25, 12:00 Uhr, 13.10.2025, 09:30 Uhr

Tatort: Gnarrenburg

Tatzeit: Februar 2024

Tatvorwurf: Besitz kinderpornographischer Inhalte

Die 1. Große Strafkammer verhandelt eine Anklage gegen einen 42 Jahre alten Mann wegen des Vorwurfs des Besitzes kinderpornographischer Dateien.


3.Große Strafkammer

AZ.: 300 Ks 5/25

26.09., 01.10., 07.10., 10.10., 28.10., 30.10.2025, jeweils um 09:15 Uhr

Tatort: Otterndorf

Tatzeit: Oktober 2022

Tatvorwurf: Mord und Raub mit Todesfolge

Vor der 3. Großen Strafkammer beginnt die Hauptverhandlung gegen einen 62 Jahre alten Angeklagten wegen des Vorwurfs des Mordes und des Raubes mit Todesfolge. Der Angeklagte soll im Oktober 2022 in Otterndorf eine Frau in deren Wohnhaus getötet haben. Anschließend soll er - wie von ihm geplant - unter anderem Goldbarren, Münzen, Bargeld und Schmuck der Getöteten an sich genommen haben, um diese zu behalten bzw. gewinnbringend zu veräußern.


Wichtige Hinweise

Unschuldsvermutung

Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für alle Angeklagten die Unschuldsvermutung.

Hauptverhandlung und Öffentlichkeit

Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die mit einer Anklageschrift erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht.

Die angegebenen Verhandlungstermine sind grundsätzlich öffentlich, es sei denn, das Gericht trifft zum Schutz der Privatsphäre der Beteiligten oder im Interesse jugendlicher bzw. heranwachsender Angeklagter eine andere Anordnung.

Auskünfte zu einzelnen Verfahren

Auskünfte zu einzelnen Verfahren dürfen von der Pressestelle nur gegenüber Medienvertreterinnen und Medienvertretern erteilt werden.

Berichterstattung und Teilnahme von Medien

Vor Verlesung der Anklage dürfen keine Details aus der Anklageschrift veröffentlicht werden. Es wird daher gebeten, von diesbezüglichen Anfragen abzusehen.

Aus organisatorischen und rechtlichen Gründen, insbesondere des Gleichbehandlungsgebotes, kann die Pressestelle keine inhaltliche Berichterstattung zu den Terminen bereitstellen. Medienvertreterinnen und Medienvertreter werden daher gebeten, selbst an den für sie relevanten Verhandlungen teilzunehmen. Informationen aus nichtöffentlichen Verhandlungen beschränken sich aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes auf den Verfahrensstand und das Ergebnis.

Änderungen und Gewähr

Alle Terminangaben erfolgen ohne Gewähr, Änderungen, Absagen oder Verlegungen sowie die Anordnung zusätzlicher Termine sind möglich.

Foto- und Filmaufnahmen

In den Räumen des Landgerichts gilt ein grundsätzliches Foto- und Filmverbot.



Kontakt:

Richterin am Landgericht
Petra Linzer
E-Mail: lgstd-pressestelle@justiz.niedersachsen.de
Telefonnummer: 04141 107 271


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