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Medieninformation - Ergänzung Monatsvorschau Februar 2025

In dieser Medieninformation finden Sie Ankündigungen der Hauptverhandlungstermine der Großen Strafkammern (alle Angaben sind ohne Gewähr!).


Die Prozessvorschau kann auch als PDF- Dokument heruntergeladen werden:

Ergänzung Prozessvorschau Februar 2025


1.

Urteilsverkündung

Die 4. Große Strafkammer wird in dem Verfahren gegen vier Angeklagte u.a. wegen des Vorwurfs der Geldwäsche, des Missbrauchs von Ausweispapieren und gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusens voraussichtlich am 14.02.2025 um 11:00 Uhr ein Urteil verkünden.

Az.: 401 Kls 1/24

Seit: 11.06.2024

Fortsetzung: 14.12.2025, 11:00 Uhr

Tatort: u.a. Stade

Tatzeit: März 2021 - September 2023

Tatvorwurf: u.a. Geldwäsche, Missbrauchs von Ausweispapieren und gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusens

Die vier Angeklagten sollen zwischen März 2021 bis September 2023 u.a. in Stade syrischen Staatsangehörigen gegen Zahlung eines Entgelts die illegale Einreise nach Deutschland entweder über Griechenland aus mittels Flugzeug in andere europäische Flughäfen, u.a. Zürich oder Luxemburg und von dort teilweise per PKW, teilweise per Bahn oder Bus nach Deutschland oder über die sogenannte Balkanroute ermöglicht haben. Die Angeklagten sollen insoweit auf einen Bestand von Reiseausweisen Zugriff gehabt und diese den jeweiligen Personen zugeteilt haben. Teilweise sollen sie auch Personen, die rechtmäßig im Besitz von Ausweisen gewesen sein sollen, eingeschleust und ihnen die Ausweise als Gegenleistung abgenommen haben. Federführend u.a. für die Organisation und auch die Verwaltung des erlangten Geldes soll die 49 Jahre Angeklagte gewesen sein. Die übrigen Angeklagten sollen in unterschiedlicher Beteiligung mitgewirkt haben. Durch die Taten sollen die Angeklagten insgesamt mehr als 300.000 € erlangt haben.

2.

5. Große Strafkammer

Az.: 500 Kls 14/23

17.02., 24.02.,2 6.02., 03.03., 06.03., 07.03., 26.03. und 28.03.2025 jeweils um 09:15 Uhr

Tatort: u.a. Anderlingen

Tatzeit: September 2019- Februar 2021

Tatvorwurf: besonders schwerer Betrug und Fälschung beweiserheblicher Daten

Vor der 5. Großen Strafkammer - als Wirtschaftsstrafkammer - beginnt die Hauptverhandlung gegen einen 51 Jahre alten Mann wegen des Vorwurfs des besonders schweren Betruges und der Fälschung beweiserheblicher Daten. Er soll als Geschäftsführer einer Firma gegenüber einer Bank falsche Angaben im Hinblick auf die Gewährung eines Kredites gemacht und dadurch erreicht haben, dass ein weiterer Kredit in Höhe von 1,5 Mio € für die Fertigstellung einer Anlage gewährt wurde. Dazu soll er u.a. eine Umsatzübersicht über das Geschäftskonto verfälscht und an die Verantwortlichen der Bank übersandt haben. Eine Rückzahlung des Darlehns soll nicht erfolgt, die Firma soll mittlerweile insolvent sein.


Wichtige Hinweise

Unschuldsvermutung

Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für alle Angeklagten die Unschuldsvermutung.

Hauptverhandlung und Öffentlichkeit

Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die mit einer Anklageschrift erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht.

Die angegebenen Verhandlungstermine sind grundsätzlich öffentlich, es sei denn, das Gericht trifft zum Schutz der Privatsphäre der Beteiligten oder im Interesse jugendlicher bzw. heranwachsender Angeklagter eine andere Anordnung.

Auskünfte zu einzelnen Verfahren

Auskünfte zu einzelnen Verfahren dürfen von der Pressestelle nur gegenüber Medienvertreterinnen und Medienvertretern erteilt werden.

Berichterstattung und Teilnahme von Medien

Vor Verlesung der Anklage dürfen keine Details aus der Anklageschrift veröffentlicht werden. Es wird daher gebeten, von diesbezüglichen Anfragen abzusehen.

Aus organisatorischen und rechtlichen Gründen, insbesondere des Gleichbehandlungsgebotes, kann die Pressestelle keine inhaltliche Berichterstattung zu den Terminen bereitstellen. Medienvertreterinnen und Medienvertreter werden daher gebeten, selbst an den für sie relevanten Verhandlungen teilzunehmen. Informationen aus nichtöffentlichen Verhandlungen beschränken sich aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes auf den Verfahrensstand und das Ergebnis.

Änderungen und Gewähr

Alle Terminangaben erfolgen ohne Gewähr, Änderungen, Absagen oder Verlegungen sowie die Anordnung zusätzlicher Termine sind möglich.

Foto- und Filmaufnahmen

In den Räumen des Landgerichts gilt ein grundsätzliches Foto- und Filmverbot.



Kontakt:

Richterin am Landgericht
Petra Linzer
E-Mail: lgstd-pressestelle@justiz.niedersachsen.de
Telefonnummer: 04141 107 271


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