Medieninformation - 2. Ergänzung Monatsvorschau September 2025
In dieser Medieninformation finden Sie Ankündigungen der Hauptverhandlungstermine der Großen Strafkammern (alle Angaben sind ohne Gewähr!).
Die Prozessvorschau kann auch als PDF- Dokument heruntergeladen werden:
2. Ergänzung Prozessvorschau September 2025
HINWEIS: zeitliche Änderung
3. Große Strafkammer
AZ.: 300 Ks 5/25
26.09.25, 08:30 Uhr, 01.10., 07.10.,10.10.,28.10., 30.10.2025, jeweils um 9:15 Uhr
Tatort: Otterndorf
Tatzeit: Oktober 2022
Tatvorwurf: Mord und Raub mit Todesfolge
Vor der 3. Großen Strafkammer beginnt die Hauptverhandlung gegen einen 62 Jahre alten Angeklagten wegen des Vorwurfs des Mordes und des Raubes mit Todesfolge. Der Angeklagte soll im Oktober 2022 in Otterndorf eine Frau in deren Wohnhaus getötet haben. Anschließend soll er- wie von ihm geplant- unter anderem Goldbarren, Münzen Bargeld und Schmuck der Getöteten an sich genommen haben, um diese zu behalten bzw. gewinnbringend zu veräußern.
Wichtige Hinweise
Unschuldsvermutung
Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für alle Angeklagten die Unschuldsvermutung.
Hauptverhandlung und Öffentlichkeit
Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die mit einer Anklageschrift erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht.
Die angegebenen Verhandlungstermine sind grundsätzlich öffentlich, es sei denn, das Gericht trifft zum Schutz der Privatsphäre der Beteiligten oder im Interesse jugendlicher bzw. heranwachsender Angeklagter eine andere Anordnung.
Auskünfte zu einzelnen Verfahren
Auskünfte zu einzelnen Verfahren dürfen von der Pressestelle nur gegenüber Medienvertreterinnen und Medienvertretern erteilt werden.
Berichterstattung und Teilnahme von Medien
Vor Verlesung der Anklage dürfen keine Details aus der Anklageschrift veröffentlicht werden. Es wird daher gebeten, von diesbezüglichen Anfragen abzusehen.
Aus organisatorischen und rechtlichen Gründen, insbesondere des Gleichbehandlungsgebotes, kann die Pressestelle keine inhaltliche Berichterstattung zu den Terminen bereitstellen. Medienvertreterinnen und Medienvertreter werden daher gebeten, selbst an den für sie relevanten Verhandlungen teilzunehmen. Informationen aus nichtöffentlichen Verhandlungen beschränken sich aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes auf den Verfahrensstand und das Ergebnis.
Änderungen und Gewähr
Alle Terminangaben erfolgen ohne Gewähr, Änderungen, Absagen oder Verlegungen sowie die Anordnung zusätzlicher Termine sind möglich.
Foto- und Filmaufnahmen
In den Räumen des Landgerichts gilt ein grundsätzliches Foto- und Filmverbot.
Kontakt:
Richterin am Landgericht
Petra Linzer
E-Mail: lgstd-pressestelle@justiz.niedersachsen.de
Telefonnummer: 04141 107 271