Landgericht Stade: Ernennung von Handelsrichtern
Mit Wirkung vom 01.09.2025 wurden Herr Volker Weinhard und Frau Susanne Martens-Ulrich für weitere 5 Jahre zu Handelsrichtern ernannt. Die Ernennungsurkunden wurden ihnen heute durch den Präsidenten des Landgerichts feierlich überreicht. Sowohl Frau Martens- Ulrich als auch Herr Weinhard sind bereits seit vielen Jahren als Handelsrichter/in am Landgericht Stade tätig. So wurde Frau Martens- Ulrich erstmals mit Wirkung zum 01.09.2010, Herr Weinhard mit Wirkung zum 01.05.2005 zur Handelsrichterin bzw. Handelsrichter ernannt.
Die Kammer für Handelssachen, welche für die Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts zuständig ist, ist mit zwei ehrenamtlichen Handelsrichterinnen bzw. Handelsrichtern und einer Berufsrichterin oder einem Berufsrichter als Vorsitzende bzw. Vorsitzenden besetzt. Die ehrenamtlichen Handelsrichterinnen und Handelsrichterinnen sind erfahrene Kaufleute, Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer oder Prokuristen aus der Wirtschaft, die ihre Expertise ehrenamtlich am Landgericht einbringen. Die Auswahl der Handelsrichterinnen und Handelsrichter erfolgt auf Vorschlag der Industrie- und Handelskammer, um sicherzustellen, dass unternehmerische Praxis und kaufmännischer Sachverstand in die richterliche Entscheidungsfindung einfließen.
Präsident des Landgerichts Oliver Sporré: „Die Beteiligung von Handelsrichterinnen und Handelsrichtern an Gerichtsentscheidungen ist ein großer Gewinn für die Rechtsprechung und den Rechtsstaat insgesamt. Ich freue mich daher sehr, dass Frau Martens-Ulrich und Herr Weinhard ihre reichhaltigen und langjährigen Erfahrungen im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrecht auch in den kommenden fünf Jahren in die Kammer für Handelssachen des Landgerichts Stade einbringen werden.“
Am Landgericht Stade besteht eine Kammer für Handelssachen unter dem Vorsitz der Vorsitzenden Richterin am Landgericht Dr. Hilke Fengler.
Kontakt:
Richterin am Landgericht
Petra Linzer
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