Artikel-Informationen
erstellt am:
18.10.2010
zuletzt aktualisiert am:
05.10.2017
Vor der 1. Großen Strafkammer beginnt am
Montag, den 25.10.2010, ab 13.00 Uhr die Hauptverhandlung gegen zehn Angeklagte u.a. wegen unerlaubten bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge.
Verhandelt werden zwei Verfahren, die von der Kammer zur gemeinsamen Verhandlung verbunden worden sind, weil in beiden Verfahren derselbe Hauptbelastungszeuge umfangreich zu vernehmen sein wird.
Das erste Verfahren richtet sich gegen drei aus dem Libanon, der Türkei und aus Deutschland stammende Angeklagte im Alter von 26 bis 33 Jahren.
Ihnen wird vorgeworfen, in der Zeit von Anfang 2008 bis März 2010 in Stade auf Basis eines gemeinsamen Tatplans mit Marihuana Handel getrieben zu haben, wobei einer der Angeklagten den Erwerb der Betäubungsmittel finanzieren, ein anderer den Kontakt zu einem niederländischen Lieferanten herstellen und die eigentliche Übergabe durchführen sollte. Der dritte Angeklagte soll die Aufgabe gehabt haben, Teile des Marihuanas an andere Personen, die wiederum mit dem weiteren Verkauf der Betäubungsmittel betraut waren, abzugeben. Auf Basis dieses Plans sollen die Angeklagten in sechs Fällen gehandelt und das Marihuana, das in der Regel in einem Autoreifen versteckt gewesen sein soll, vertrieben haben. Den hierdurch erlangten Gewinn sollen sie unter sich aufgeteilt haben. Bei Durchsuchungen stellte die Polizei in den Wohnungen der Angeklagten Betäubungsmittel sicher.
Die Angeklagte haben sich nicht zur Sache eingelassen.
In dem zweiten Verfahren sind sieben Männer im Alter von 22 bis 33 Jahren angeklagt. Den aus dem Libanon, Deutschland und der russischen Förderation stammenden Angeklagten, die zum Teil erheblich vorbestraft sind, wird vorgeworfen in der Zeit von März 2009 bis Januar 2010 in Stade aufgrund eines gemeinsamen Tatplans mit Marihuana in nicht geringer Menge und in unterschiedlicher Tatbeteiligung Handel getrieben zu haben. Einer der Angeklagten soll als Geldgeber fungiert haben, während die übrigen Angeklagten als Ankäufer und Verteiler gehandelt haben sollen. Einem der Angeklagten werden 20 Taten, den weiteren Angeklagten zwischen 2 bis 11 Taten zur Last gelegt.
Die Verfahren hatten für Aufmerksamkeit gesorgt, weil die Kammer das Verfahren zur Entscheidung über die Fortdauer der Untersuchungshaft über 6 Monate hinaus dem Oberlandesgericht Celle zur Entscheidung vorgelegt hat. Das Oberlandesgericht hat die Haftfortdauer angeordnet und dies unter anderem damit begründet, dass das besondere Beschleunigungsgebot in Haftsachen nicht verletzt worden ist.
Die Kammer hat zunächst 28 Verhandlungstage anberaumt, und zwar den 25.10.2010, um 13.00 Uhr, den 04.11. um 11.00 Uhr, den 09.11. und 11.11. um 9.30 Uhr, den 16.11. um 13.00 Uhr, den 18.11.,23.11.,25.11.,30.11.,07.12.,09.12.,14.12.,16.12.,21.12.2010,11.01.2011,13.01.,18.01.,20.01.,25.01.,27.01.,01.02.,03.02.,08.02.,10.02.,15.02.,17.02.,22.02. und 24.02.2011 jeweils um 9.30 Uhr.
Landgericht Stade
Kontakt:
Richterin am Landgericht
Petra Baars
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18.10.2010
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05.10.2017