Eröffnung des Hauptverfahrens u.a. gegen Bürgermeister der Gemeinde Kranenburg abgelehnt
Presseinformation vom 11. Februar 2005
Gerichte lehnen die Eröffnung des Hauptverfahrens u.a. gegen Bürgermeister der Gemeinde Kranenburg wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit ab
Nr. 5/05
Sowohl das zuständige Amtsgerichts Stade als auch die Beschwerdekammer des Landgerichts Stade haben die Durchführung eines Hauptverfahrens u.a. gegen den Bürgermeister der Gemeinde Kranenburg abgelehnt.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten sowie dem Geschäftsführer einer Windparkgesellschaft Bestechung bzw. Bestechlichkeit zur Last gelegt. Der Gemeindevertreter habe vom Geschäftsführer der Windparkgesellschaft für die Errichtung von Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Kranenburg nach Abschluss eines entsprechenden Vertrags Gelder für die Finanzierung öffentlicher Aufgaben erhalten. Eine Verpflichtung zur Zahlung habe jedoch nicht bestanden, da die Genehmigung der Windenergieanlagen auch ohne Gegenleistung der Gesellschaft hätte erfolgen müssen. Die Zahlungen seien dementsprechend zu Unrecht erfolgt, was den Vorwurf der Bestechung bzw. der Bestechlichkeit begründe.
Das Amtsgericht Stade hat sich dieser Auffassung nicht angeschlossen und die Eröffnung der Hauptverhandlung abgelehnt. Die hiergegen gerichtete Beschwerde der Staatsanwaltschaft hat die 7. Große Strafkammer des Landgerichts Stade zurückgewiesen.
Zur Begründung hat die 7. Große Strafkammer darauf hingewiesen, dass den Angeklagten jedenfalls die Kenntnis um die Strafbarkeit ihres Verhaltens nicht nachzuweisen sein werde. Deshalb sei ausnahmsweise von einem unvermeidbaren Verbotsirrtum auszugehen. Dabei sei zu berücksichtigen, dass die Verschärfung der Korruptionstatbestände bei Abschluss des Vertrags gerade erst in Kraft getreten sei und sich deren Kenntnis offenkundig noch nicht allgemein durchgesetzt habe. Darüber hinaus hätten sowohl die Fachaufsicht als auch der Niedersächsische Landtag mehrfach zum Vorgang Stellung genommen. Aus keiner der Stellungnahmen hätten sich aber Anhaltspunkte für die Vermutung ergeben, dass der Abschluss eines Vertrags mit dem Betreiber einer Windparkanlage rechtswidrig sein könnte. Schließlich hätten sich die gesamten Vorgänge im Licht der Öffentlichkeit unter Einhaltung der Formvorschriften der kommunalen Selbstverwaltung ereignet.
Mit der Entscheidung des Landgerichts Stade ist das Strafverfahren gegen die Angeklagten beendet.
Landgericht Stade
Kontakt:
Richter am Landgericht Björn Kaufert