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Die 6. Große Strafkammer hat am 16.12.2020 einen 40 Jahre alten Mann wegen siebenfachen Subventionsbetruges verurteilt.


Die 6. Große Strafkammer hat am 16.12.2020 einen 40 Jahre alten Mann wegen siebenfachen Subventionsbetruges, davon in drei Fällen in Tateinheit mit Fälschung beweiserheblicher Daten, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Der Bundesgerichtshof hat die Revision gegen das Urteil durch Beschluss vom 4. Mai 2021 – 6 StR 137/21verworfen, weil die Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben hat. Damit ist das Urteil rechtskräftig geworden.


Kontakt:
Richterin am Landgericht
Petra Linzer
E-Mail: lgstd-pressestelle@justiz.niedersachsen.de
Telefonnummer: 04141 107 271

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