Artikel-Informationen
erstellt am:
05.12.2017
Die wegen Erkrankung eines Richters ausgesetzte Hauptverhandlung gegen fünf Angeklagte wegen bandenmäßigen Betruges wurde durch die nunmehr zuständige 6. Große Strafkammer (Wirtschaftsstrafkammer) in anderer Besetzung neu verhandelt. Die beiden Hauptangeklagten, die sich im Rahmen der Hauptverhandlung im Hinblick auf 10 der angeklagten Betrugsfälle geständig eingelassen haben, wurden wegen gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Betruges in zehn Fällen zu Gesamtfreiheitsstrafen von drei Jahren und drei Monaten, bzw. zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Das Verfahren gegen die weiteren drei Angeklagten wurde gemäß § 153a StPO gegen die Verhängung von Geldauflagen eingestellt. Dem Verfahrensabschluss lag eine Verständigung der Kammer mit den Verfahrensbeteiligten zugrunde.
Das am 23.11.2017 von der Kammer verkündete Urteil ist inzwischen rechtskräftig geworden.
Landgericht Stade
Kontakt:
Richterin am Landgericht
Petra Baars
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05.12.2017