Akkreditierung und Sicherheitsverfügung
Akkreditierung und Sicherheitsverfügung im Verfahren gegen einen Angeklagten wegen des Vorwurfs des Mordes
Der Vorsitzende der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Stade hat im Verfahren gegen einen 34 Jahre alten Angeklagten wegen des Vorwurfs des Mordes und der gefährlichen Körperverletzung sitzungspolizeiliche Anordnungen (Sicherheitsverfügung) erlassen. Dem Angeklagten wird u.a. vorgeworfen im März 2024 in Stade einen Mann auf offener Straße durch einen Stich mit einem Messer in den Kopf getötet zu haben. Über die vorgeworfene Tat wurde bundesweit berichtet.
Die Hauptverhandlung soll am 05. November 2024, 10:15 Uhr, Landgericht Stade, Wilhadikirchhof, Schwurgerichtssaal beginnen. Fortsetzungstermine sind für den 13.11.24, 15.11.24, 18.11.24, 20.11.24, 26.11.24, 29.11.24, 02.12.24, 04.12.24, 11.12.24, 18.12.24, 08.01.25, 15.01.25, 20.01.25, 29.01.25, und 05.02.25, jeweils ab 09:30 Uhr, geplant. Ausfälle und zeitliche Änderungen einzelner Termine sind möglich.
Die Anordnungen zum durchzuführenden Akkreditierungsverfahren finden sich in der Sicherheitsverfügung unter VI. Es wird insbesondere auf die dort festgelegte Akkreditierungsfrist hingewiesen:
Gesuche, die vor Fristbeginn oder nach Ablauf der Frist eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Bitte beachten Sie, dass Akkreditierungsgesuche ausschließlich per Mail und ausschließlich über das hierfür eingerichtete Akkreditierungspostfach möglich sind. Die maßgebliche Mailadresse lautet:
LGSTD-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de
Zur Vereinfachung der Abläufe im Akkreditierungsverfahren und zur Vermeidung unvollständiger Gesuche ist das anliegende Formblatt zu verwenden. Akkreditierungsgesuche, die nicht per Mail oder an andere Mailadressen der Justiz gesandt werden, sind unzulässig und werden nicht berücksichtigt.
Hinweise zu allgemeinen Fragen des Akkreditierungsverfahren finden Sie hier.
Richterin am Landgericht
Pressesprecherin
Tel: (04141) 107–271