Artikel-Informationen
erstellt am:
26.11.2008
zuletzt aktualisiert am:
18.05.2010
Hauptverhandlung wegen Mordes vor dem Landgericht Stade
Vor der 2. Großen Jugendkammer des Landgerichts Stade beginnt am
Montag, den 1. Dezember 2008, ab 9.45 Uhr
die Verhandlung gegen einen 41 Jahre alten Mann.
Die Staatsanwaltschaft Stade legt dem Angeklagten zur Last, in der Nacht vom 22. auf den 23. August 1987 eine 16 Jahre junge Frau getötet zu haben.
Der zum Tatzeitpunkt 18 Jahre alte Angeklagte habe sein späteres Opfer in Bremervörde in einer Diskothek getroffen. Gemeinsam habe man sich entschlossen, die Diskothek zu verlassen. Der Angeklagte sei mit der jungen Frau zu einer abgelegenen Stelle in der Gemarkung Eberswalde gefahren. Dort sei es zunächst zum Austausch von Intimitäten und anschließend zum Geschlechtsverkehr gekommen. In diesem Zusammenhang habe der Angeklagte die Frau in deren Einverständnis an Händen und Füßen gefesselt. Nach dem Geschlechtsverkehr habe der Angeklagte die weiterhin gefesselte Frau zusätzlich geknebelt und ihr dann mindestens 67 Stichverletzungen beigebracht. Die Frau habe er anschließend am Tatort zurückgelassen und sei wieder zur Diskothek zurückgefahren, um dort seine damalige Freundin abzuholen.
Nach dem Fund der Leiche hatten die von der Polizei durchgeführten Ermittlungen zunächst nicht zu einem Fahndungserfolg geführt. Erst aufgrund verbesserter Untersuchungsmethoden konnten 2007 unter anderem an dem zur Fesselung verwendeten Seil DNA-Spuren einer männlichen Person festgestellt werden. Diese Spuren seien nach Angaben der Staatsanwaltschaft dem Angeklagten zuzuordnen.
Der nicht vorbestrafte Angeklagte hat erklärt, die Tatbegehung nicht ausschließen zu können. Er könne sich daran aber auch nicht erinnern. Jedenfalls sei es aber in der Tatnacht zwischen ihm und der jungen Frau zu Geschlechtsverkehr gekommen.
Der Angeklagte befindet sich seit dem 6. Juli 2008 in Untersuchungshaft.
Die Kammer hat zunächst 12 Verhandlungstage anberaumt und zwar auf den
1., 3., 10., 15., 17. und 22. Dezember 2008 sowie auf den 7., 12., 14., 19. und 21. Januar 2009.
Die Verhandlungen beginnen am 1. Dezember um 9:45 Uhr und am 3. Dezember um 10:00 Uhr. Im Übrigen beginnen die Verhandlungen jeweils um 9:15 Uhr.
Der Vorsitzende der 2. Großen Jugendkammer hat die Anfertigung von Foto- und Filmaufnahmen am ersten Verhandlungstag sowie am Tag der Urteilsverkündung gestattet. Hierfür stehen jeweils 15 Minuten vor Verhandlungsbeginn zur Verfügung. Verteidiger und Sachverständige dürfen nur mit ihrem Einverständnis fotografiert oder gefilmt werden. Sollte der Angeklagte sein Einverständnis versagen, ist sein Gesicht durch geeignete technische Maßnahmen unkenntlich zu machen.
Kontakt:
Richter am Landgericht
Björn Kaufert
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erstellt am:
26.11.2008
zuletzt aktualisiert am:
18.05.2010