Weiter Verhandlungstermine im Strafverfahren gegen Marc Hoffmann anberaumt
Presseinformation vom 27. Mai 2005
Nr. 13/05
Die Schwurgerichtskammer hat im Strafverfahren gegen Marc Hoffmann weitere Verhandlungstermine festgesetzt. Die Verhandlung soll an den folgenden Tagen fortgesetzt werden:
31. Mai, 08. Juni, 21. Juni, 23. Juni, 24. Juni, 29. Juni und 07. Juli, jeweils ab 9.15 Uhr.
Über den gegen die Schwurgerichtskammer gerichteten Befangenheitsantrag wird die 1. Große Strafkammer voraussichtlich am 30. Mai eine Entscheidung treffen, da die Verteidiger des Angeklagten noch bis zum 27. Mai weitere Erklärungen abgeben können.
Weiter mache ich darauf aufmerksam, dass der Angeklagte mittlerweile sein Einverständnis mit der Veröffentlichung ungepixelter Bilder erklärt hat. Die Verfügung des Gerichts, das eine Anonymisierung wegen fehlenden Einverständnisses des Angeklagten angeordnet hat, ist damit gegenstandslos.
Im Hinblick auf diverse Anfragen von Medienvertretern weise ich schließlich darauf hin, dass seit einer im Jahr 2002 erfolgten Gesetzesänderung neben der lebenslangen Freiheitsstrafe nunmehr auch Sicherungsverwahrung angeordnet werden kann, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Die Sicherungsverwahrung wird erst nach der Freiheitsstrafe verbüßt, wenn die Reststrafe des Verurteilten also ansonsten zur Bewährung ausgesetzt werden müsste. Das Vollstreckungsgericht prüft sodann im Abstand von höchstens zwei Jahren, ob es bei der Sicherungsverwahrung bleibt. Eine Entlassung aus der Sicherungsverwahrung darf nur erfolgen, wenn die Begehung weiterer erheblicher Straftaten nicht zu erwarten ist.
Landgericht Stade
Kontakt:
Richter am Landgericht Björn Kaufert