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Ablauf einer Mediation beim Güterichter

Wo finden Mediationen beim Güterichter statt?


Die Verhandlungen beim Güterichter finden in eigens dafür eingerichteten Konferenzräumen statt.


Wie kommt ein Verfahren zum Güterichter?

Die zuständige Zivilkammer oder der zuständige Einzelrichter, der den Rechtsstreit für eine Mediation als geeignet ansieht, regt bei den Anwälten eine Mediation an. Sollten die Parteien mit einer Mediation einverstanden sein, gibt die Kammer bzw. der Einzelrichter den Rechtsstreit an die Güterichterabteilung im Landgericht weiter. Dort wird ein Güterichter bestimmt, der informell, zum Teil auch telefonisch, mit den Parteien bzw. deren Bevollmächtigten Kontakt aufnimmt, um die Durchführung eines Termins vorzuschlagen und das weitere Vorgehen abzusprechen.

Die Durchführung der Verhandlung beim Güterichter:

  • Am Anfang der eigentlichen Verhandlung steht die Erörterung über den Sinn und Zweck der Verhandlung in dem konkreten Fall. Anschließend werden die Regeln für die Zusammenarbeit verabredet.
  • Danach beginnt die eigentliche Durchführungsphase. Dazu gehört die Sichtung der zu behandelnden Themenbereiche und der dabei bestehenden Übereinstimmungen und Unterschiede. Die dem Konflikt zugrunde liegenden Fakten werden gesammelt, die hinter dem Konflikt stehenden Interessen erörtert. Kreative Ideen zur Konfliktbeilegung werden gesucht und Lösungsoptionen entwickelt.
  • Am Schluss steht die Entscheidung und Umsetzungsphase. Eine gemeinsame Lösung zur Konfliktbeilegung wird formuliert und in Form einer Vereinbarung festgelegt.


Wie können Sie sich auf eine Verhandlung beim Güterichter vorbereiten?

Damit eine Verhandlung beim Güterichter erfolgreich durchgeführt werden kann, bietet es sich an, die wesentlichen Gesichtspunkte in der Vorbereitung zu klären und eine Verhandlungsstrategie zu entwickeln.

Die folgenden Punkte sollen Ihnen helfen, Ihren Standpunkt vorzubereiten:

  • Gehen Sie offen in die Mediation hinein. Bedenken Sie, dass niemand Sie zwingen kann, ein bestimmtes Ergebnis anzubieten oder zu akzeptieren.
  • Listen Sie die wesentlichen Fakten Ihres Falles auf. Sie werden in der Sitzung besprochen werden.
  • Stellen Sie sicher, dass Sie über alle Informationen verfügen, die zur Bewertung des Falles nötig sind. Falls etwas fehlt oder Sie weitere Informationen von der Gegenseite benötigen, setzen Sie sich mit Ihrem Anwalt in Verbindung, der Ihnen bei der Problemlösung helfen kann.
  • Stellen sie die Stärken und Schwächen Ihrer Position zusammen und, falls Sie können, auch diejenigen der Gegenseite.
  • Stellen Sie sicher, dass alle aus Ihrer Sicht notwendigen Beteiligten an dem Termin teilnehmen, weil der Fall anderweitig nicht gelöst werden kann. Teilen Sie dem Güterichter über Ihren Anwalt mit, falls Sie der Auffassung sind, eine nicht notwendigerweise an dem Gerichtsverfahren beteiligte Person sollte noch an dem Termin teilnehmen.

Sinn des Termins beim Güterichter ist, eine Einigung herbeizuführen und weitere Kosten und Zeitverluste zu vermeiden.

Kalkulieren Sie mögliche Vermögensnachteile für den Fall der Durchführung des Gerichtsverfahrens. Verschaffen sie sich Klarheit über die Punkte, die Sie veranlassen könnten, Ihre bisherige Auffassung zu ändern, etwa neue oder detailliertere Informationen oder Möglichkeiten und Fähigkeiten der anderen Seite.

  • Entwickeln Sie einen Verhandlungsplan, der enthalten sollte, wie Sie sich einigen wollen und wie Sie dort hinkommen wollen.
  • Planen Sie dem Güterichter darzulegen, unter welchen Voraussetzungen Sie sich möglicherweise einigen können.
  • Erlauben Sie dem Güterichter Spielraum bei der Entwicklung möglicher Einigungen. Einer der großen Vorteile der Mediation gegenüber dem Gerichtsverfahren ist, dass jede Seite die Möglichkeit hat, Angebote zur Diskussion zu stellen.
  • Helfen Sie dem Güterichter, die beste Möglichkeit zu finden, um die andere Seite von Ihrer Lösung zu überzeugen.
  • Die Teilnehmenden sollten entscheidungsbefugt sein. Das Geben und Nehmen und die Motivationsdynamik, die auf beiden Seiten des Tisches stattfindet, kann verloren gehen, falls eine Seite nicht über die notwendige Befugnis für eine Einigung verfügt. Dies betrifft die Parteien selbst und nicht nur ihre Prozessbevollmächtigten. Nach Möglichkeit sollten alle Personen, die eine Einigung billigen müssen, in der Sitzung präsent sein.

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