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Presseinformation


Die 3. Große Strafkammer hat mit Urteil vom 11.02.21 in einem Verfahren, das am 29.04.2020 begonnen hatte, fünf von insgesamt sechs Angeklagte zu Freiheitsstrafen zwischen 1 Jahr und drei Jahren und 10 Monaten verurteilt und die sichergestellten Gegenstände, u.a. eine Waffe und Betäubungsmittel, eingezogen. Einen der Angeklagten hat die Kammer freigesprochen.

Mit Ausnahme des freigesprochenen Angeklagten haben alle Angeklagten Revision eingelegt.

Die Revisionen wurden vom Bundesgerichtshof durch Beschluss vom 01.12.2021 verworfen. Damit ist das Urteil rechtskräftig geworden.


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