Bundesgerichtshof bestätigt Urteile des Landgerichts Stade im Komplex gefälschter Impf- und Testnachweise
Der Bundesgerichtshof hat die Urteile der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts Stade im Zusammenhang mit der Fälschung von Impf- und Testnachweisen während der Corona-Pandemie in allen drei Verfahren bestätigt.
Mit Beschluss vom 15. April 2026 (Az. 6 StR 577/25) verwarf der Bundesgerichtshof zuletzt die Revision im dritten und damit letzten Verfahren. Bereits zuvor waren die Revisionen in den beiden weiteren Verfahren ohne Erfolg geblieben.
Die 2. Große Strafkammer hatte die Angeklagten in den drei Verfahren wegen zahlreicher Fälle der Urkundenfälschung sowie damit zusammenhängender Delikte zu einer Geldstrafe bzw. Freiheitsstrafen zwischen einem Jahr und sechs Monaten sowie zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt; teilweise wurden die Strafen zur Bewährung ausgesetzt.
Gegenstand der Verfahren war die Herstellung und Verbreitung gefälschter Impf- und Testzertifikate in erheblichem Umfang während der Corona-Pandemie.
Mit den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs sind sämtliche Urteile nunmehr rechtskräftig.
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Richterin am Landgericht
Petra Linzer
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