Bundesgerichtshof bestätigt Urteil des Landgerichts: Lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes und Raub mit Todesfolge

Die Große Strafkammer hatte den Angeklagten am 2. Dezember 2025 (AZ. 300 Ks 5/25) wegen Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Nach den Feststellungen des Gerichts hat der Angeklagte im Oktober 2022 eine Frau in ihrem Wohnhaus in Otterndorf getötet und anschließend Wertgegenstände entwendet, um diese zu behalten oder zu veräußern.

Der Fall hatte bundesweit für Aufmerksamkeit gesorgt. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil der 3. Großen Strafkammer des Landgerichts in vollem Umfang bestätigt und die Revision des Angeklagten mit Beschluss vom 04.08.2026 (Az. 6 StR 156/26) verworfen. Damit ist das Urteil rechtskräftig.


Kontakt:

Richterin am Landgericht
Petra Linzer
E-Mail: lgstd-pressestelle@justiz.niedersachsen.de
Telefonnummer: 04141 107 271

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