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Plädoyers im Strafverfahren wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung gegen Mitglieder eines Motorradclubs

STADE. Hauptverhandlung Plädoyers im Strafverfahren wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung gegen Mitglieder eines Motorradclubs

In der vor der 13. Großen Strafkammer laufenden Hauptverhandlung gegen sechs Angeklagte im Alter von 26 bis 30 Jahren wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung ist am 06.10.2015 die Beweisaufnahme geschlossen worden und die Staatsanwaltschaft hat plädiert. Die Staatsanwaltschaft sieht es als erwiesen an, dass sich die Angeklagten wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in 4 Fällen strafbar gemacht haben und hat die Verhängung von Freiheitsstrafen zwischen 5 1/2 und 7 1/2 Jahren gefordert.

Die Verhandlung wird am 08.10.2015 um 9.15 Uhr fortgesetzt. Erwartet werden an diesem Tag die Plädoyers von drei Verteidigern. Weitere Termine sind für den 13.10. und 15.10.2015 , jeweils um 9.15 Uhr bestimmt worden. Mit einer Urteilsverkündung ist nicht vor dem 15.10.2015 zu rechnen.

Es wird darauf hingewiesen, dass Film- und Fotoaufnahmen im Sitzungssaal nur am ersten Verhandlungstag und am Tag der Urteilsverkündung bis zu 15 Minuten vor Beginn der Verhandlung den Pressevertretern gestattet werden, die sich durch einen am jeweiligen Verhandlungstag vorzulegenden Presseausweis und einem Ausweis mit Lichtbild legitimieren können.

Darüber hinaus sind Film- und Fotoaufnahmen im Sitzungssaal und im übrigen Gerichtsgebäude untersagt.

Für Rückfragen steht Ihnen die Pressesprecherin des Landgerichts Stade, Petra Baars
(:LGSTD.Pressestelle@justiz.niedersachsen.de, Tel. (04141) 107-271 zur Verfügung)

Artikel-Informationen

erstellt am:
07.10.2015
zuletzt aktualisiert am:
06.10.2017

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