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Hauptverhandlung wegen Totschlags im Zustand der Schuldunfähigkeit

Vor der 13. Großen Strafkammer beginnt am 10.04.2017 um 9.15 Uhr die Hauptverhandlung gegen eine 46 Jahre alte Frau wegen Totschlags. Ihr wird vorgeworfen, im Oktober letzten Jahres in den frühen Morgenstunden mit einem Messer auf ihren Ehemann eingestochen und ihn getötet zu haben. Dabei soll sie vor der Tat Stimmen gehört haben, die ihr befohlen haben, ihren Mann zu erstechen und das gemeinsam bewohnte Einfamilienhaus in Oldendorf anzuzünden.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Beschuldigte psychisch krank ist und die Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen hat. Im Rahmen der Hauptverhandlung wird die Kammer neben der Frage der Schuldfähigkeit der Beschuldigten auch prüfen, ob von ihr weiterhin eine Gefahr ausgeht.

Die Kammer hat zunächst 4 Verhandlungstage, am 10.04., 13.04., 25.04. und 28.04.2017, jeweils um 9.15 Uhr anberaumt.

Landgericht Stade

Kontakt:
Richterin am Landgericht
Petra Baars

Artikel-Informationen

erstellt am:
07.04.2017

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