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Ausgesetztes Verfahren wegen Betruges gegen fünf Angeklagte rechtskräftig abgeschlossen

Die wegen Erkrankung eines Richters ausgesetzte Hauptverhandlung gegen fünf Angeklagte wegen bandenmäßigen Betruges wurde durch die nunmehr zuständige 6. Große Strafkammer (Wirtschaftsstrafkammer) in anderer Besetzung neu verhandelt. Die beiden Hauptangeklagten, die sich im Rahmen der Hauptverhandlung im Hinblick auf 10 der angeklagten Betrugsfälle geständig eingelassen haben, wurden wegen gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Betruges in zehn Fällen zu Gesamtfreiheitsstrafen von drei Jahren und drei Monaten, bzw. zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Das Verfahren gegen die weiteren drei Angeklagten wurde gemäß § 153a StPO gegen die Verhängung von Geldauflagen eingestellt. Dem Verfahrensabschluss lag eine Verständigung der Kammer mit den Verfahrensbeteiligten zugrunde.

Das am 23.11.2017 von der Kammer verkündete Urteil ist inzwischen rechtskräftig geworden.

Landgericht Stade

Kontakt:
Richterin am Landgericht
Petra Baars
E-Mail: lgstd-pressestelle@justiz.niedersachsen.de
Telefonnummer: 04141 107 271
Mobil: 0178 3491182

Artikel-Informationen

erstellt am:
05.12.2017

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