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Hauptverhandlung wegen Mordes im Zustand der Schuldunfähigkeit

Vor der 13. Großen Strafkammer beginnt am 13.04.2015 um 9.15 Uhr die Hauptverhandlung gegen einen 27 Jahre alten Mann wegen Mordes.

Ihm wird vorgeworfen im Oktober letzten Jahres im Fahrstuhl eines Hochhauses in Buxtehude einen ihm unbekannten Mann getötet zu haben. Der Beschuldigte soll zunächst mit dem Opfer, einem 61 Jahre alten Mann, und dessen 5 jährigen Enkel in dem Fahrstuhl gefahren sein. Als der 61-jährige den Fahrstuhl verlassen wollte, soll ihn der Beschuldigte mit einem Messer unvermittelt in den Rücken gestochen und dadurch getötet haben.

Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Beschuldigte psychisch krank ist und die Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen hat. Im Rahmen der Hauptverhandlung wird die Kammer neben der Frage der Schuldfähigkeit des Beschuldigten auch prüfen, ob von ihm weiterhin eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht.

Die Kammer hat zunächst 4 Verhandlungstermine, am 13.04., 23.04., 28.04. und 05.05.2015, jeweils um 9.15 Uhr anberaumt.

Landgericht Stade

Kontakt:
Richterin am Landgericht
Petra Baars

Artikel-Informationen

erstellt am:
17.03.2015
zuletzt aktualisiert am:
06.10.2017

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