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Hauptverhandlung wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung

Vor der 13. Großen Strafkammer beginnt am Freitag, den 08. August 2014 das Hauptverfahren gegen sechs Angeklagte im Alter von 26 bis 30 Jahren.

Ihnen wird vorgeworfen im September letzten Jahres in den späten Abendstunden mit einer Gruppe von insgesamt 20 bis 30 Personen zum Sommerfest eines Motorradclubs nach Freiburg/Elbe gefahren zu sein. Die teilweise vermummten Mitglieder dieser Gruppe sollen zunächst eine Runde um den Festplatz und die dortigen Buden gedreht haben und dann in das Festzelt gestürmt sein. Unmittelbar nach dem Eindringen in das Festzelt sollen sie vier Männer, die dort an einem Biertisch gestanden haben unter anderem mit Baseballschlägern und Messern angegriffen und schwer verletzt haben. Zwei der überfallenen Männer erlitten dadurch lebensgefährliche Verletzungen am Kopf und im Bauchraum und mussten noch in der Nacht notoperiert werden.

Von den Angeklagten, die nach dem Überfall mit den weiteren Mitgliedern der Gruppe geflüchtet sein sollen und sich bislang nicht zu den Tatvorwürfen eingelassen haben, wurden vier in der Tatnacht gemeinsam in einem PKW von der Polizei angehalten und vorläufig festgenommen. Gegen drei der Angeklagten wurde später ein Haftbefehl erlassen, einer der Angeklagten befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.

Die Kammer hat zunächst 34 Verhandlungstermine, am 08.08.2014 um 9.45 Uhr, 12.08., 01.09., 08.09., 09.09., 16.09., 18.09., 23.09., 25.09., 29.09., 02.10., 06.10., 13.10., 16.10., 20.10., 21.10., 27.10., 30.10., 10.11., 12.11., 17.11., 19.11., 24.11., 26.11., 01.12., 03.12., 09.12., 11.12., 16.12., 18.12., 22.12.2014, 06.01., 08.01. und 13.01.2015 jeweils um 9:15 Uhr, mit Ausnahme des 09.09.2014, Beginn an diesem Tag um 13.30 Uhr, anberaumt.

Es wird darauf hingewiesen, dass Film- und Fotoaufnahmen im Sitzungssaal nur am ersten Verhandlungstag und am Tag der Urteilsverkündung bis zu 15 Minuten vor Beginn der Verhandlung den Pressevertretern gestattet werden, die sich durch einen am jeweiligen Verhandlungstag vorzulegenden Presseausweis und einem Ausweis mit Lichtbild legitimieren können.

Darüber hinaus sind Film- und Fotoaufnahmen im Sitzungssaal und im übrigen Gerichtsgebäude untersagt.

Landgericht Stade

Kontakt:
Richterin am Landgericht
Petra Baars

Artikel-Informationen

erstellt am:
24.07.2014
zuletzt aktualisiert am:
06.10.2017

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