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Wichtiger Warnhinweis: gefälschte Gerichtskostenrechnungen sind im Umlauf

Es gibt Hinweise darauf, dass gefälschte Gerichtskostenrechnungen eines „Zentralen Registergerichts Stade“ im Umlauf sind.

Diese fiktiven Kostenrechnungen, die für den Laien von echten Gerichtskostenrechnungen nur schwer zu unterscheiden sind, werden an Insolvenzschuldner versandt. Sie enthalten den Hinweis, dass ein Antrag auf Restschuldbefreiung im Rahmen einer Privatinsolvenz beim Registergericht Kassel eingegangen sei und ein festgesetzter Betrag in Höhe von 80,25 EUR binnen einer Woche mithilfe eines vorbereiteten Überweisungsträgers beglichen werden müsse.

Ein zentrales Registergericht Stade und ein Registergericht Kassel existieren nicht.

Betroffene Empfänger sollten diesen Betrag nicht zahlen und sich stattdessen an ihre örtliche Polizeidienststelle wenden.

Der Präsident des Landgerichts Stade empfiehlt: „Empfänger von Gerichtskostenrechnungen sollten die Echtheit überprüfen und sich bei Zweifeln an ihren im Insolvenzverfahren bestellten Treuhänder wenden oder bei dem angegebenen Gericht nachfragen. Dabei sollten sie sich jedoch hinsichtlich der Anschrift und der Telefonnummer des Gerichts informieren und im Telefonbuch oder Internet nachsehen.“

Landgericht Stade

Kontakt:
Richterin am Landgericht
Petra Baars

Artikel-Informationen

erstellt am:
04.10.2013
zuletzt aktualisiert am:
06.10.2017

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