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Infobrief

Über Mediation beim Güterichter

Der herkömmliche Zivilprozess ist ein seit langem bewährtes Verfahren zur Streitentscheidung, kann aber nicht für jeden Konflikt die sachgerechte Lösung bieten. Das Recht muss auf schematisierten Strukturen aufbauen und kann nicht jeden individuellen Streitfall mit allen Einzelaspekten, Hintergründen und Interessenslagen umfassend lösen. Im Verfahren müssen die Parteien über ihre Anträge konkrete Positionen beziehen. Dies provoziert geradezu zwangsläufig eine Gegenposition. Diese einander gegenüber stehenden Positionen prägen den gerichtlich ausgetragenen Konflikt als Kampfsituation. Oft müssen in einem langen und teuren Verfahren zunächst Rechtsfragen geklärt und dann umfänglich Tatsachen festgestellt werden. Gerichtliche Urteile müssen häufig dem Grundsatz „Alles oder nichts“ folgen. Die Parteien unterwerfen sich im Ergebnis der obrigkeitlichen Entscheidung, die sie nur begrenzt beeinflussen können. Das Gericht hat nur über den vorgetragenen Prozessstoff zu entscheiden, oft ohne in die Zukunft reichende Aspekte berücksichtigen zu können. Die Gefahr gegenseitiger Verhärtungen oder gar der Zerstörung menschlicher und wirtschaftlicher Beziehungen liegt auf der Hand. Die Rechtsprechung muss sich mitunter weit von den wahren Interessen der beteiligten Menschen entfernen.

Häufig ist es sachgerechter, nicht (nur) die Frage nach Anspruchsgrundlagen und/oder Abwehrrechten zu stellen, sondern eben diese wahren Interessen der Konfliktparteien herauszuarbeiten. Dabei wissen die Betroffenen selbst am besten, was ihnen am meisten dient.

Dafür steht das Mediationsverfahren zur Verfügung.

Das Mediationsverfahren ist dadurch geprägt, dass die Parteien mit Hilfe des Mediators selbständig eine sinnvolle, verbindliche, umfassende und nachhaltige Problemlösung entwickeln, die den Interessen des einen jeweils möglichst gerecht werden, ohne den Interessen des anderen zu schaden, also eine Konfliktlösung ohne Verlierer zu finden. Gerade bei Streitparteien, die aus familiären, geschäftlichen oder privaten Gründen auch nach Beendigung eines Rechtsstreites miteinander zu tun haben, ist dies ein unschätzbarer Vorteil gegenüber der aufdiktierten Entscheidung eines Richters.

Auch die Rechtsanwälte sind für ein erfolgreiches Mediationsgespräch erforderlich, da die rechtliche Lage zwar vom Güterichter nicht zu entscheiden ist, deren Kenntnis aber unabdingbare Voraussetzung für eine erfolgreiche Konfliktlösung ist. Zudem helfen die Rechtsanwälte ihren Mandanten dabei, die für dieses Ziel erforderlichen Tatsachen in das Gespräch einzubringen.

Das Gespräch ist nicht öffentlich, besondere Vertraulichkeit kann zudem vereinbart werden. Der Güterichter steht in keinem Fall als Zeuge in einem anderen Verfahren zur Verfügung. Auf Wunsch der Parteien können weitere Personen an dem Gespräch teilnehmen, wenn alle Beteiligten damit einverstanden sind. Dieser Gesprächsrahmen lässt es zu, auch solche Dinge zu äußern, die in einem öffentlichen Verfahren nicht zur Sprache kämen. Dabei trägt der Güterichter zu einer fairen und konstruktiven Gesprächsatmosphäre bei und hilft den Parteien durch die Moderation des Gesprächs, eine Lösung ihres Konfliktes zu erarbeiten. Gerade die spezielle Gesprächsführung des Güterichters kann erfahrungsgemäß sogar bei stark zerstrittenen Konfliktparteien ein besseres Verständnis füreinander bewirken. Denn in fast jedem Konflikt lässt sich eine - oftmals zunächst verborgene - Lösung finden, die für alle Streitparteien akzeptabel ist. Die Dauer einer Mediationsverhandlung ist (nicht zwingend) auf etwa zwei bis drei Stunden ausgelegt, um in überschaubarer Zeit zu konstruktiven Lösungen zu kommen.

Das Mediationsverfahren ist kostenfrei.

Bei dem Landgericht Stade können Verfahren zur Mediation bei dem Güterrichter an erfahrene Richterinnen und Richter, die zusätzlich zur Mediation geschult worden sind, überwiesen werden. Als Güterichter stehen die Präsidentin des Landgerichts Stelling, die Vorsitzende Richterin am Landgericht Anlauf, der Vorsitzende Richter am Landgericht Henne, die Vorsitzende Richterin am Landgericht Dr. Farokhmanesh, der Vorsitzende Richter am Landgericht Rühle, der Vorsitzende Richter am Landgericht Schilensky und der Richter am Landgericht Thurm zur Verfügung.


Wie läuft eine Mediation ab?

  • Am Anfang der Mediationsverhandlung steht die Erörterung über die Ziele der Mediation in dem konkreten Fall. Anschließend werden die Regeln für die Zusammenarbeit in dem Mediationsverfahren verabredet.
  • Danach beginnt die eigentliche Durchführungsphase. Dazu gehört die Sichtung der zu behandelnden Themenbereiche und der dabei bestehenden Übereinstimmungen und Unterschiede. Die dem Konflikt zugrundeliegenden Fakten werden gesammelt und die hinter dem Konflikt stehenden Interessen erörtert. Kreative Ideen zur Konfliktbeilegung werden gesucht und Lösungsoptionen entwickelt.
  • Am Schluss steht die Entscheidung und Umsetzungsphase. Eine gemeinsame Lösung zur Konfliktbeilegung wird formuliert und in Form einer Mediationsvereinbarung festgelegt; deren Umsetzung wird gegebenenfalls noch geklärt.


Wie können Sie sich auf eine Mediation vorbereiten?

Damit eine Mediation erfolgreich durchgeführt werden kann, bietet es sich an, die wesentlichen Gesichtspunkte in der Vorbereitung zu klären und eine Verhandlungsstrategie zu entwickeln.

Die folgenden Punkte sollen Ihnen helfen, Ihren Standpunkt vorzubereiten:

  • Gehen Sie offen in die Mediation hinein. Bedenken Sie, dass niemand Sie zwingen kann, ein bestimmtes Ergebnis anzubieten oder zu akzeptieren.
  • Listen Sie die wesentlichen Fakten Ihres Falles auf. Sie werden in der Sitzung besprochen werden.
  • Stellen Sie sicher, dass Sie über alle Informationen verfügen, die zur Bewertung des Falles nötig sind. Falls etwas fehlt oder Sie weitere Informationen von der Gegenseite benötigen, setzen Sie sich mit Ihrem Anwalt in Verbindung, der Ihnen bei der Problemlösung helfen kann.
  • Stellen Sie die Stärken und Schwächen Ihrer Position zusammen und, falls Sie können, auch diejenigen der Gegenseite.
  • Stellen Sie sicher, dass alle aus Ihrer Sicht notwendigen Beteiligten an der Mediation teilnehmen, weil der Fall anderweitig nicht gelöst werden kann. Teilen Sie dem Güterichter oder Anwaltsmediator über Ihren Anwalt mit, falls Sie der Auffassung sind, eine nicht notwendigerweise an dem Gerichtsverfahren beteiligte Person sollte noch an der Mediation teilnehmen.

Sinn der Mediation ist, eine Einigung herbeizuführen und weitere Kosten und Zeitverluste zu vermeiden. Für Ihre Strategie sollten Sie Folgendes bedenken:

  • Kalkulieren Sie mögliche Vermögensnachteile für den Fall der Durchführung des Gerichtsverfahrens. Verschaffen sie sich Klarheit über die Punkte, die Sie veranlassen könnten, Ihre bisherige Auffassung zu ändern, etwa neue oder detailliertere Informationen oder Möglichkeiten und Fähigkeiten der anderen Seite.
  • Entwickeln Sie einen Verhandlungsplan, der enthalten sollte, wie Sie sich einigen wollen und wie Sie dort hinkommen wollen.
  • Planen Sie darzulegen, unter welchen Voraussetzungen Sie sich möglicherweise einigen können.
  • Erlauben Sie dem Mediator Spielraum bei der Entwicklung möglicher Einigungen. Einer der großen Vorteile der Mediation gegenüber dem Gerichtsverfahren ist, dass jede Seite die Möglichkeit hat, Angebote zur Diskussion zu stellen.
  • Helfen Sie dem Mediator die beste Möglichkeit zu finden, um die andere Seite von Ihrer Lösung zu überzeugen.
  • Die Teilnehmenden sollten entscheidungsbefugt sein. Das Geben und Nehmen und die Motivationsdynamik, die auf beiden Seiten des Tisches stattfindet, kann verloren gehen, falls eine Seite nicht über die notwendige Befugnis für eine Einigung verfügt. Dies betrifft die Parteien selbst und nicht nur ihre Prozessbevollmächtigten. Nach Möglichkeit sollten alle Personen, die eine Einigung billigen müssen, in der Sitzung präsent sein.


Kontakt

Wenn Sie eine Mediation bei einem Güterichter des Landgerichts Stade in Anspruch nehmen möchten oder nähere Informationen wünschen, wenden Sie sich bitte an die dafür eingerichtete Geschäftsstelle,

Frau van Zoest (04141/107-392) und Frau Tietjen (04141/107-292)

E-Mail: LGSTD-Zivilkammer14@justiz.niedersachsen.de


Die Geschäftsstelle kann Sie auch mit einem Güterichter verbinden.








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