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Verhandlungen in Strafsachen in der Zeit vom 10. bis 14.12.2018


10. Dezember 2018

Die 2. Große Strafkammer verhandelt um 09:15 Uhr die Hauptverhandlung gegen einen 47 Jahre alten Mann wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vor. Die Hauptverhandlung hat am 03.12.2018 begonnen.

Vor der 13. Großen Strafkammer wird um 09:15 Uhr die Hauptverhandlung gegen 5 Männer im Alter zwischen 19 bis 28 Jahren u.a. wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in insgesamt 53 Fällen fort.


11. Dezember 2018

Die 2.Große.Strafkammer setzt um 09:15 Uhr die Hauptverhandlung gegen einen 29 Jahre alten Mann wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und Bestimmens einer minderjährigen Person zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln fort.

Die 5. Große Strafkammer setzt um 09:15 Uhr die Hauptverhandlung gegen einen 70 Jahre alten Mann wegen Untreue und Insolvenzverschleppung fort.


12. Dezember 2018

Die 2. Große. Strafkammer setzt um 09:15 Uhr die Hauptverhandlung gegen 5 Männer im Alter zwischen 23 und 36 Jahren wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge fort.


13. Dezember 2018

Die 1. Große Strafkammer setzt um 09:15 Uhr die Hauptverhandlung gegen einen 20 Jahre alten Mann und eine 39 Jahre alte Frau wegen gemeinschaftlichen schweren Raubes und gemeinschaftlicher schwerer Körperverletzung fort. Die Hauptverhandlung hat am 16.11.2018 begonnen.

Die 5. Große Strafkammer setzt um 09:15 Uhr die Hauptverhandlung gegen einen 70 Jahre alten Mann wegen Untreue und Insolvenzverschleppung fort.

Die 4. Kleine Strafkammer verhandelt um 09:15 eine Berufung. Angeklagt ist ein 29 Jahre alter Mann. Er wurde in erster Instanz zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt, weil er 2017 auf einem Parkplatz in Beckdorf die Scheibe eines geparkten Fahrzeugs eingeschlagen haben soll. Durch die herumfliegenden Glassplitter soll der Insasse des Fahrzeugs im Gesicht verletzt worden sein.


Alle Angaben sind ohne Gewähr! Etwaige Terminänderungen, Terminsaufhebungen oder Saalverlegungen sowie die Anordnung weiterer Termine bleiben vorbehalten.

Das Landgericht Stade weist darauf hin, dass in den Räumlichkeiten des Landgerichts grundsätzlich ein Fotografier- und Filmverbot besteht. Ausnahmen werden grundsätzlich nur in der Form gestattet, dass Bilder und Filmaufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte (in anonymisierter Form; gepixelt o.ä.) veröffentlicht werden dürfen. Das Landgericht Stade bittet, auch Bilder und Filmaufnahmen der anwesenden Wachtmeister zu anonymisieren.

Kontakt:
Richterin am Landgericht
Petra Linzer
E-Mail: lgstd-pressestelle@justiz.niedersachsen.de
Telefonnummer: 04141 107 271

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