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Berufungsverhandlung wegen des Vorwurfs der Bestechung

Auf übereinstimmenden Vorschlag der Verteidigung und der zuständigen Staatsanwaltschaft Verden hat die 12. kleine Strafkammer des Landgerichts Stade das Strafverfahren gegen die Vorstände einer Bank gegen Zahlung einer Geldauflage nach § 153 a StPO eingestellt und die für Juli dieses Jahres anberaumten Termine für die Berufungsverhandlung aufgehoben.

Das Amtsgericht Stade hatte die Vorstände einer Bank im Jahr 2013 wegen Bestechung zur Zahlung einer Geldstrafe verurteilt. Tatvorwurf war das Angebot einer Zahlung an die Stadt Cuxhaven. Das Geldinstitut hatte der Stadt Cuxhaven zur Erlangung einer Ausnahmegenehmigung für ein vom Abbruch bedrohtes, widerrechtliches Bauvorhaben die Zahlung einer größeren Geldsumme angeboten. In seiner Urteilsbegründung hat das Amtsgericht Stade ausgeführt, dass der Straftatbestand der Bestechung erfüllt sei. Allerdings liege ein minderschwerer Fall vor und die Angeklagten hätten in dem vermeidbaren Irrtum gehandelt, durch die Tat den Wert des Gebäudes erhalten und die Interessen der Mieter sichern zu dürfen. Gegen dieses Urteil hatten sowohl die Staatsanwaltschaft Verden als auch die Verteidigung Berufung eingelegt.

Landgericht Stade

Kontakt:
Richterin am Landgericht
Petra Baars

Artikel-Informationen

erstellt am:
10.06.2015
zuletzt aktualisiert am:
06.10.2017

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